Du erkennst den Unterschied, ob es sich um eine haltlose Beleidigung, oder um eine gerichtliche bestätigte Tatsache (im Fall Höcke - und explizit bei jenem welchen...) ??
Dein geschilderter Fall ist somit nicht von Belang (aus mehreren Gründen), weil keinerlei Bezug zum eigentlichen Thema hier.