Hier sind wohl einige wieder den "Verführungen" der "tristen Armeen" erlegen...
Es ist ein gewaltiger Unterschied (nicht nur inhaltlich, sondern auch juristisch) ob man eine Person als Faschist bezeichnet, oder eben durch abfällige Beleidigung auf deren Geschlechtsteile reduziert.
Letzteres ist ein klare Beleidigung und somit strafbewährt.
Den gerichtlich festgestellten Faschisten darf man gut und gerne auch so nennen, denn dessen Wort und Tat lässt sich hinreichend nachverfolgen.
Was man beim Geschlechtsteil von Frau Kènast wohl kaum behaupten kann (inkl. sonstiger persönlicher Beleidigungen.
Wer nun "Landolf Ladig" als "verblödet-behinderten-Scheiss
faschist" bezeichnet, müsste sich höchstens wegen den vorangegangenen Adjektive Sorgen machen