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myGully |
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06.04.21, 08:12
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#1
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Oct 2018
Beiträge: 126
Bedankt: 39
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@elise: 270,- € sind nicht viel, das stimmt. allerdings sind die 270,- € laut düsseldorfer tabelle (nach abzug des halben kindergeldes) korrekt, und ich muss auch an mein existenzminimum denken.
aber ich sehe meine tochter nicht so oft - und an mir liegt das ganz sicher nicht.
meine ex wohnt nunmal was weiter weg. hätte sie einfach mal ein bisschen willen gezeigt, dass ich meine tochter am wochenende mal sehe, oder auch nur mal mit ihr telefonieren kann, dann wäre ich auch bereit, den rückstand zu zahlen.
aber so eben nicht. und deswegen war meine ex auch damit einverstanden dass ich es nicht nachzahle.
ich sehe meine tochter vielleicht - wenn es mal hochkommt - alle 3 monate.
ja, richtig gelesen. alle 3 monate. und zwischendurch mal telefonieren ist nicht.
es kommen immer nur ausreden und ausflüchte. ich sehe und höre meine tochter im bestfall alle 3 monate!
genau das ist auch der grund, warum die alte nicht zum jugendamt geht. normal ist das ein mensch der über leichen geht. bei den anderen 2 kindern ist sie auch direkt zum jugendamt gelaufen.
macht sie in dem fall bei mir aber nicht, weil sie weiß, dass sie sich damit ins eigene knie schießt.
denn dann müsste sie alle 2 wochen die kleine zu mir bringen oder abholen, oder man trifft sich irgendwo in der mitte. und das wäre finanziell für sie wesentlich beschissener! und das weiß sie auch ganz genau!
ich bin es der eigentlich zum jugendamt sollte! mache ich aber nicht, weil mir ständig alle davon abraten.
wie gesagt, sollte durch die aktion meiner ex irgendwas vom finanzamt auf mich zukommen und ich muss das nachzahlen, gehe ich zum anwalt und lasse mich beraten. sollte das zu nichts führen, gehe ich zum jugendamt und meine ex kann sich darauf vorbereiten, dass man sich alle 2 wochen sieht.
nebenbei: ein sparbuch für meine tochter habe ich schon seit kurz nach ihrer geburt ^^
edit: kleiner nachtrag:
und wenn ich meine tochter sehe, bin ich es immer der sie holt und auch wieder nach hause bringt. ich bleibe ständig auf den fahrtkosten sitzen und das schon seit JAHREN!
240 Km hin, 240Km wieder zurück.
nach dem wochenende/oder ferien, wieder 240 Km hin und 240 Km zurück.
zwischendurch mal ein kleiner umweg zum hennesee und spazieren gehen oder so - biste mal locker bei 1000 Km.
ich fahre jedes mal 1000 Km um meine tochter zu sehen oder sie für ein paar tage zu haben.
ich bin es auch, der ihr den schulranzen gekauft hat, oder das fahrrad. da könnte ich tausend beispiele nennen.
über jahre hinweg blieb ich alleine auf den kosten sitzen, während sie hingegen sogar noch geld vom amt bekommen hat. ich glaube es heißt fahrgeld oder entfernungsgeld.
wie dem auch sei. Sie hat jahrelang geld vom amt kassiert um die hälfte der strecke mit dem zug zu fahren. keden monat kassierte sie 50,- € dafür.
jeden monat 50 öcken und ich habe nicht einen cent davon gesehen - bzw. sie hat sich nicht ein einziges mal in den zug gesetzt.
die hat die kleine einmal hierhin gebracht - aber nicht sie selbst, sondern ihr damaliger freund. und wenn die kleine mal abgeholt wurde (2 mal), dann auch wieder ihr damaliger freund. meine ex war nichtmal dabei.
ich hoffe ich konnte das jetzt mal etwas aufklären.
Geändert von gibbisiggi (06.04.21 um 08:24 Uhr)
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06.04.21, 09:45
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#2
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.341
Bedankt: 23.656
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Zitat:
Zitat von gibbisiggi
aber ich sehe meine tochter nicht so oft - und an mir liegt das ganz sicher nicht.
meine ex wohnt nunmal was weiter weg. hätte sie einfach mal ein bisschen willen gezeigt, dass ich meine tochter am wochenende mal sehe, oder auch nur mal mit ihr telefonieren kann, dann wäre ich auch bereit, den rückstand zu zahlen.
aber so eben nicht. und deswegen war meine ex auch damit einverstanden dass ich es nicht nachzahle.
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Das Geld gehört Deiner Tochter und egal wie berechtigt eure Differenzen als Eltern sind, Du enthälst dieses Geld Deiner Tochter vor. Was die Mutter getan hat oder auch finanziell für Dich nachteilig gedreht hat, es spielt schlicht für den Anspruch Deiner Tochter keine Rolle.
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei MunichEast bedankt:
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06.04.21, 16:50
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#3
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Oct 2018
Beiträge: 126
Bedankt: 39
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Zitat:
Zitat von MunichEast
Das Geld gehört Deiner Tochter und egal wie berechtigt eure Differenzen als Eltern sind, Du enthälst dieses Geld Deiner Tochter vor. Was die Mutter getan hat oder auch finanziell für Dich nachteilig gedreht hat, es spielt schlicht für den Anspruch Deiner Tochter keine Rolle.
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DAS WEIß ICH DOCH!
aber nichtsdestotrotz habe ich meiner tochter immer alles gekauft und blieb/bleibe auf den fahrtkosten sitzen.
genau aus dem grund war meine ex auch einverstanden, dass es ok ist, dass ich den rückstand nicht nachzahle!
aber ich habe das gefühl, dass sie trotzdem jetzt an das geld möchte!
ich kann das schon unterscheiden. rein rechtlich muss ich das geld zahlen. ist schon klar!
habe ich auch nie bestritten.
meine ex hat übrigens eine kontopfändung. du solltest wissen, dass alles was ich an sie überweise, nicht alles meiner tochter zugute kommt.
wenn ich 270,- € überweise, kann ich mir nicht sicher sein, dass alles geld auch an meine tochter geht. sei es in form von essen, trinken, kleidung, schule oder was auch immer.
so gesehen zahle ich durch meine unterhaltszahlungen IHRE schulden ab.
glaub' es oder nicht. ist leider so.
kein bock das alles bis ins kleinste detail zu erklären oder mich zu rechtfertigen.
macht sie durch ihre steuererklärung irgendeinen unfug und ich soll das geld nachzahlen was ich zu wenig gezahlt habe - ok, dann zahle ich das nach.
ist kein problem.
gesetzlich kann ich dagegen nichts machen und ich verstehe das.
nur lasse ich mich nicht mehr ausnehmen wie eine weihnachtsgans!
wenn meine ex jetzt meint, eine linke nummer abzuziehen, nur um an das geld zu kommen, dann werde ich ihr mal die augen öffnen! und ihr wird es finanziell schlechter gehen.
leider gottes meiner tochter ebenfalls. und das ist der punkt, den du wahrscheinlich übersehen hast.
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06.04.21, 18:11
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#4
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.341
Bedankt: 23.656
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Zitat:
Zitat von gibbisiggi
meine ex hat übrigens eine kontopfändung.
...
kein bock das alles bis ins kleinste detail zu erklären oder mich zu rechtfertigen.
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Aus diesem Grund kann Dir das Forum nur wenig weiterhelfen und auch keine Absolution für Dein schlechtes Gewissen erteilen. Es gibt sicher auch an Deinem Wohnort einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familienrecht.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei MunichEast:
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06.04.21, 20:48
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#5
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 5.075
Bedankt: 12.647
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Moin
Zitat:
Zitat von gibbisiggi
meine ex hat übrigens eine kontopfändung. du solltest wissen, dass alles was ich an sie überweise, nicht alles meiner tochter zugute kommt.
wenn ich 270,- € überweise, kann ich mir nicht sicher sein, dass alles geld auch an meine tochter geht. sei es in form von essen, trinken, kleidung, schule oder was auch immer.
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Das ist entweder Unkenntnis oder eine Ausrede. Ein P-Konto oder die Einrichtung eines Kontos auf den Namen des Kindes sorgt dafür, dass das Geld dem Kind, dem es zusteht, zukommt.
Die Kindsmutter ist also so Pleite, dass ihr schon das Konto zugemacht wurde. Und trotzdem verzichtet sie großzügig auf das Geld, was eurer Tochter zusteht. Na toll.
Und genau um zu verhindern das Eltern aus Eigen- oder Blödsinn ihren Kindern das vorenthalten, was ihnen zusteht, gibt es den § 1614 Abs. 1 und mit ihm verbunden den § 138 BGB. Hier ist erklärt, das ein Verzicht auf laufenden Unterhalt nicht möglich und entsprechende Vereinbarungen nichtig sind. Deine Ex kann dich nicht in die Scheisse reiten. Sie kann und müsste nur dafür sorgen das du das zahlst, was du zahlen musst. Und das regeln keine Absprachen zu Lasten des Kindes, sondern das Gesetz.
Du bist nur von ihrem Wohlwollen abhängig, wenn ihr eure Absprache zu Lasten des Kindes nicht schriftlich festgehalten habt. Dann kann sie mit guter Aussicht auf Erfolg Nachzahlung des dem Kind rechtswidrig vorenthaltenen Unterhaltes fordern. Und zwar nicht in der Höhe irgendwelcher Absprachen sondern auf der Basis von Lohnzettel und der entsprechenden Tabellen. Und meiner Meinung nach sollte sie das auch tun. Weil es das ist, was Mütter eigentlich tun sollten. Handeln zum Wohle des Kindes.
Was ist bei euch eigentlich los? Du hast ein Kind gezeugt. Und nun möchtest du deiner Ex die Fahhrtkosten in Rechnung stellen die entstehen, wenn du dich herablässt deiner Pflicht zur Teilnahme an der Erziehung deines Kindes nachzukommen? Dazu sagt der § 1684 Abs. 1 BGB: „[…] jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“ Da steht nichts von Fahrtkosten oder ähnlichem.
Es gibt Ausnahmen. Wenn die Fahrtkosten über 100 (?) € liegen, kann der die Grenze übersteigende Teil abgezogen werden. Dazu müsste das Auto bei einem Preis von 1,60 €/L ungefähr 13 Liter auf 100 Km verbrauchen. Besser sieht es aus, wenn du mit der Bahn fährst. Da könntest du deinem Kind vielleicht ´nen Zehner abknöpfen.
Vielleicht auch noch 32 € Auslöse vom Kindsunterhalt absetzen weil du ja während der Besuche nicht zuhause bist? Nicht zu vergessen die Spesen! Du würdest ja zu Hause Tütensuppe und preiswertes Dosengulasch verzehren und nicht das teure Essen an der Autobahnraststätte oder in der Mitropa. Da soll sich das Kind gefälligst an den Unkosten beteiligen an denen es ja schliesslich die Schuld trägt.
Ja, die Bedingungen eines "Trennungsvaters" sind nicht ideal. Aber daran hat das Kind keine Schuld und sollte es nicht ausbaden.
Diese Antwort wird dir nicht gefallen. Und nun frage dich mal, woran das wohl liegen mag.
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.
Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Melvin van Horne:
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06.04.21, 17:55
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#6
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Echter Freak
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 2.364
Bedankt: 3.195
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Auf den Fahrtkosten bleibst du so oder so sitzen. Da ist die Rechtslage ziemlich eindeutig.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei csesraven bedankt:
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06.04.21, 20:00
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#7
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Oct 2018
Beiträge: 126
Bedankt: 39
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Zitat:
Zitat von csesraven
Auf den Fahrtkosten bleibst du so oder so sitzen. Da ist die Rechtslage ziemlich eindeutig.
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und wieso?
die eindeutige rechtslage besagt, dass ich alle 2 wochen meine tochter sehen kann.
meine ex und ich, uns die strecke teilen.
wir kommen uns also entgegen. treffen uns in der mitte und übergeben das kind.
deine aussage macht keinen sinn!
die kosten für die fahrten müssen geteilt werden!
Geändert von gibbisiggi (06.04.21 um 20:31 Uhr)
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06.04.21, 20:45
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#8
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Echter Freak
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 2.364
Bedankt: 3.195
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Der BGH sieht das anders: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Dein Besuchsrecht hat nichts damit zu tun, dass die Mutter deine Tochter bringen oder abholen muss.
Falls du für deine Einschätzung Urteile findest, verlinke sie gerne.
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