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Unterhaltsfrage für Tochter und Exfreundin. Bitte schnell um Hilfe

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Ungelesen 07.04.21, 20:19   #1
richardhe
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Zitat:
Ich hoffe jemand kann mir da helfen. Was habe ich mit ihrer Steuererklärung zu tun und wozu möchte die meine Adresse haben?
Zitat:
mir geht es darum, wieso sie bei ihrer steuererklärung meine adresse haben will?
Die Frage war ja das mit der Steuererklärung, warum Sie deine Adresse möchte.

Wenn Sie eine Steuererklärung macht, muss Sie Ihr Kind angeben und natürlich auch den Vater, der ja in deinem Fall nicht unbekannt ist, da du es ja bist.
Sie muss natürlich auch den Wohnort des Vaters angeben genauso wie des Kindes...

Mehr muss Sie/kann Sie in der Steuererklärung über dich sowieso nicht angeben, es sei denn ihr seid verheiratet.

Vielleicht arbeitet Sie ja und muss durch Kurzarbeitergeld (Corona) eine Steuererklärung abgeben, was ja dann Pflicht ist und deswegen kommt Sie jetzt erst zu Dir.

Das ist also ganz normal und Sie will dir wahrscheinlich nichts böses... (was mit einer Steuererklärung von Ihrer Seite mit Dir nach meiner Kenntnis nicht möglich ist), da Sie ja keine finanziellen Angaben bei der Steuererklärung über dich angeben kann.


Zitat:
Seit meine Tochter 6 jahre alt ist, hätte ich 270,- € zahlen müssen.
Überwiesen hatte ich lediglich immer nur 200,- €.
Wenn Sie eine Beistandschaft beim Jugendamt hat und dein Unterhaltstitel 270€ betragt, dann bringt es Dir nichts 200€ zu zahlen, denn dann baust du monatlich 70€ Schulden beim Jugendamt auf.
Außer Sie verzichtet mit einer Erklärung darauf, die müsstest du aber schriftlich haben, was wahrscheinlich der Fall ist, außer Sie hat keine Beistandschaft.

Geändert von richardhe (07.04.21 um 20:26 Uhr)
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Draalz (08.04.21)
Ungelesen 07.04.21, 23:17   #2
csesraven
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Zitat:
Zitat von richardhe Beitrag anzeigen
D
Außer Sie verzichtet mit einer Erklärung darauf, die müsstest du aber schriftlich haben, was wahrscheinlich der Fall ist, außer Sie hat keine Beistandschaft.
Das geht nicht:
Zitat:
Gemäß § 1614 Abs. 1 BGB ist es nicht möglich, dass ein Elternteil zu Lasten des von ihm betreuten minderjährigen Kindes gegenüber dem anderen, grundsätzlich unterhaltsverpflichteten Elternteil auf die Zahlung der laufenden monatlichen Unterhaltsleistungen verzichtet.
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Draalz (08.04.21)
Ungelesen 09.04.21, 20:10   #3
richardhe
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Zitat:
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Das geht nicht:


Gemäß § 1614 Abs. 1 BGB ist es nicht möglich, dass ein Elternteil zu Lasten des von ihm betreuten minderjährigen Kindes gegenüber dem anderen, grundsätzlich unterhaltsverpflichteten Elternteil auf die Zahlung der laufenden monatlichen Unterhaltsleistungen verzichtet.

Das geht schon, denn es wird nicht komplett verzichtet sondern reduziert.

Und eine Reduzierung ist zu 100% möglich. Im Beispiel nämlich von 270€ auf 200€.

Man bekommt dann eine neue Unterhaltsurkunde.

Zitat:
Zitat von richardhe Beitrag anzeigen

Wenn Sie eine Beistandschaft beim Jugendamt hat und dein Unterhaltstitel 270€ betragt, dann bringt es Dir nichts 200€ zu zahlen, denn dann baust du monatlich 70€ Schulden beim Jugendamt auf.
Außer Sie verzichtet mit einer Erklärung darauf, die müsstest du aber schriftlich haben, was wahrscheinlich der Fall ist, außer Sie hat keine Beistandschaft.

Geändert von richardhe (09.04.21 um 20:19 Uhr)
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