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Unterhaltsfrage für Tochter und Exfreundin. Bitte schnell um Hilfe

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Ungelesen 06.04.21, 09:45   #1
MunichEast
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Zitat:
Zitat von gibbisiggi Beitrag anzeigen
aber ich sehe meine tochter nicht so oft - und an mir liegt das ganz sicher nicht.
meine ex wohnt nunmal was weiter weg. hätte sie einfach mal ein bisschen willen gezeigt, dass ich meine tochter am wochenende mal sehe, oder auch nur mal mit ihr telefonieren kann, dann wäre ich auch bereit, den rückstand zu zahlen.

aber so eben nicht. und deswegen war meine ex auch damit einverstanden dass ich es nicht nachzahle.
Das Geld gehört Deiner Tochter und egal wie berechtigt eure Differenzen als Eltern sind, Du enthälst dieses Geld Deiner Tochter vor. Was die Mutter getan hat oder auch finanziell für Dich nachteilig gedreht hat, es spielt schlicht für den Anspruch Deiner Tochter keine Rolle.
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Ungelesen 06.04.21, 16:50   #2
gibbisiggi
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Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Das Geld gehört Deiner Tochter und egal wie berechtigt eure Differenzen als Eltern sind, Du enthälst dieses Geld Deiner Tochter vor. Was die Mutter getan hat oder auch finanziell für Dich nachteilig gedreht hat, es spielt schlicht für den Anspruch Deiner Tochter keine Rolle.
DAS WEIß ICH DOCH!

aber nichtsdestotrotz habe ich meiner tochter immer alles gekauft und blieb/bleibe auf den fahrtkosten sitzen.
genau aus dem grund war meine ex auch einverstanden, dass es ok ist, dass ich den rückstand nicht nachzahle!

aber ich habe das gefühl, dass sie trotzdem jetzt an das geld möchte!


ich kann das schon unterscheiden. rein rechtlich muss ich das geld zahlen. ist schon klar!
habe ich auch nie bestritten.

meine ex hat übrigens eine kontopfändung. du solltest wissen, dass alles was ich an sie überweise, nicht alles meiner tochter zugute kommt.
wenn ich 270,- € überweise, kann ich mir nicht sicher sein, dass alles geld auch an meine tochter geht. sei es in form von essen, trinken, kleidung, schule oder was auch immer.

so gesehen zahle ich durch meine unterhaltszahlungen IHRE schulden ab.
glaub' es oder nicht. ist leider so.

kein bock das alles bis ins kleinste detail zu erklären oder mich zu rechtfertigen.


macht sie durch ihre steuererklärung irgendeinen unfug und ich soll das geld nachzahlen was ich zu wenig gezahlt habe - ok, dann zahle ich das nach.
ist kein problem.
gesetzlich kann ich dagegen nichts machen und ich verstehe das.

nur lasse ich mich nicht mehr ausnehmen wie eine weihnachtsgans!
wenn meine ex jetzt meint, eine linke nummer abzuziehen, nur um an das geld zu kommen, dann werde ich ihr mal die augen öffnen! und ihr wird es finanziell schlechter gehen.
leider gottes meiner tochter ebenfalls. und das ist der punkt, den du wahrscheinlich übersehen hast.
gibbisiggi ist offline  
Ungelesen 06.04.21, 18:11   #3
MunichEast
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Zitat:
Zitat von gibbisiggi Beitrag anzeigen

meine ex hat übrigens eine kontopfändung.
...
kein bock das alles bis ins kleinste detail zu erklären oder mich zu rechtfertigen.

Aus diesem Grund kann Dir das Forum nur wenig weiterhelfen und auch keine Absolution für Dein schlechtes Gewissen erteilen. Es gibt sicher auch an Deinem Wohnort einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familienrecht.
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Ungelesen 06.04.21, 20:48   #4
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Moin

Zitat:
Zitat von gibbisiggi Beitrag anzeigen
meine ex hat übrigens eine kontopfändung. du solltest wissen, dass alles was ich an sie überweise, nicht alles meiner tochter zugute kommt.
wenn ich 270,- € überweise, kann ich mir nicht sicher sein, dass alles geld auch an meine tochter geht. sei es in form von essen, trinken, kleidung, schule oder was auch immer.
Das ist entweder Unkenntnis oder eine Ausrede. Ein P-Konto oder die Einrichtung eines Kontos auf den Namen des Kindes sorgt dafür, dass das Geld dem Kind, dem es zusteht, zukommt.

Die Kindsmutter ist also so Pleite, dass ihr schon das Konto zugemacht wurde. Und trotzdem verzichtet sie großzügig auf das Geld, was eurer Tochter zusteht. Na toll.

Und genau um zu verhindern das Eltern aus Eigen- oder Blödsinn ihren Kindern das vorenthalten, was ihnen zusteht, gibt es den § 1614 Abs. 1 und mit ihm verbunden den § 138 BGB. Hier ist erklärt, das ein Verzicht auf laufenden Unterhalt nicht möglich und entsprechende Vereinbarungen nichtig sind. Deine Ex kann dich nicht in die Scheisse reiten. Sie kann und müsste nur dafür sorgen das du das zahlst, was du zahlen musst. Und das regeln keine Absprachen zu Lasten des Kindes, sondern das Gesetz.

Du bist nur von ihrem Wohlwollen abhängig, wenn ihr eure Absprache zu Lasten des Kindes nicht schriftlich festgehalten habt. Dann kann sie mit guter Aussicht auf Erfolg Nachzahlung des dem Kind rechtswidrig vorenthaltenen Unterhaltes fordern. Und zwar nicht in der Höhe irgendwelcher Absprachen sondern auf der Basis von Lohnzettel und der entsprechenden Tabellen. Und meiner Meinung nach sollte sie das auch tun. Weil es das ist, was Mütter eigentlich tun sollten. Handeln zum Wohle des Kindes.

Was ist bei euch eigentlich los? Du hast ein Kind gezeugt. Und nun möchtest du deiner Ex die Fahhrtkosten in Rechnung stellen die entstehen, wenn du dich herablässt deiner Pflicht zur Teilnahme an der Erziehung deines Kindes nachzukommen? Dazu sagt der § 1684 Abs. 1 BGB: „[…] jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“ Da steht nichts von Fahrtkosten oder ähnlichem.

Es gibt Ausnahmen. Wenn die Fahrtkosten über 100 (?) € liegen, kann der die Grenze übersteigende Teil abgezogen werden. Dazu müsste das Auto bei einem Preis von 1,60 €/L ungefähr 13 Liter auf 100 Km verbrauchen. Besser sieht es aus, wenn du mit der Bahn fährst. Da könntest du deinem Kind vielleicht ´nen Zehner abknöpfen.

Vielleicht auch noch 32 € Auslöse vom Kindsunterhalt absetzen weil du ja während der Besuche nicht zuhause bist? Nicht zu vergessen die Spesen! Du würdest ja zu Hause Tütensuppe und preiswertes Dosengulasch verzehren und nicht das teure Essen an der Autobahnraststätte oder in der Mitropa. Da soll sich das Kind gefälligst an den Unkosten beteiligen an denen es ja schliesslich die Schuld trägt.

Ja, die Bedingungen eines "Trennungsvaters" sind nicht ideal. Aber daran hat das Kind keine Schuld und sollte es nicht ausbaden.

Diese Antwort wird dir nicht gefallen. Und nun frage dich mal, woran das wohl liegen mag.
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.

Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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liberty20 (22.04.21)
Ungelesen 06.04.21, 17:55   #5
csesraven
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Auf den Fahrtkosten bleibst du so oder so sitzen. Da ist die Rechtslage ziemlich eindeutig.
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Zitat:
Zitat von csesraven Beitrag anzeigen
Auf den Fahrtkosten bleibst du so oder so sitzen. Da ist die Rechtslage ziemlich eindeutig.
und wieso?

die eindeutige rechtslage besagt, dass ich alle 2 wochen meine tochter sehen kann.
meine ex und ich, uns die strecke teilen.

wir kommen uns also entgegen. treffen uns in der mitte und übergeben das kind.


deine aussage macht keinen sinn!

die kosten für die fahrten müssen geteilt werden!

Geändert von gibbisiggi (06.04.21 um 20:31 Uhr)
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Ungelesen 06.04.21, 20:45   #7
csesraven
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Der BGH sieht das anders: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Dein Besuchsrecht hat nichts damit zu tun, dass die Mutter deine Tochter bringen oder abholen muss.

Falls du für deine Einschätzung Urteile findest, verlinke sie gerne.
csesraven ist offline  
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