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Wenn er einen PC mit Linux drauf verkauft, dabei am Kernel rumgespielt hat, die gemachten Änderungen erwähnt, dann kann der Käufer sich informieren, was das bedeutet, oder es halt lassen.
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Nur dass ich mit der Änderung am Linux-Kernel den PC an sich nicht verändere. Ich kann den PC jederzeit wieder in den vorhergesehenen Betriebszustand versetzen. (z.B. indem ich MS Windows installiere)
Mit dem "Jailbreak" wurde das iPhone dahingehend verändert, dass die Original-Software nicht mehr lauffähig ist.
Das wäre so, als wenn ich erwähne, dass ich auf dem zu verkaufenden PC eine Distribution mit dem Kernel 2.4.15 installiert habe (beispielsweise), die allerdings aufgrung eines verfuschten Treibers den CD-Brenner zerstört.
Da man ja nun weiß, dass der Kernel 2.4.15 den CD-Brenner zerstört, braucht man das nicht dazu schreiben. Der Käufer kann ja schließlich nachfragen.
Zitat:
Der TE ist ja kein gewerblicher Verkäufer.
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Und trotzdem kam zwischen den beiden ein Kaufvertrag zustande, der meiner Meinung nach unwirksam ist, weil die Merkmale des Produkts nicht genau genug beschrieben worden.
Zitat:
und auch die Software, die zu nutzen ist, ist nicht illegal,
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Nein, die Software ist nicht illegal. Man begeht aber mit deren Nutzung eine Urheberrechtsverletzung.