Zitat:
Zitat von cooki3monst3r
Nein, weil hier ein WESENTLICHER Bestandteil des Produktes unbrauchbar geworden ist, hätte der Verkäufer ganz klar darauf hinweisen müssen.
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Imho hat der TE durch seine Artikelbeschreibung genug Aufklärung geliefert. Wenn er einen PC mit Linux drauf verkauft, dabei am Kernel rumgespielt hat, die gemachten Änderungen erwähnt, dann kann der Käufer sich informieren, was das bedeutet, oder es halt lassen. Der TE ist ja kein gewerblicher Verkäufer.
Davon abgesehen ist ein jailbreak nicht illegal und auch die Software, die zu nutzen ist, ist nicht illegal, insofern ist es (rechtlich gesehen) alles okay.
Ob der TE in moralischen Gesichtspunkten das hätte ggf. deutlicher schreiben sollen, ist ja etwas anderes