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Ungelesen 08.11.22, 10:58   #1
Draalz
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Standard Sieg über die Hater im Netz

Zitat:
Grünenpolitikerin Renate Künast

Sieg über die Hater im Netz


Seit Jahren kämpft die Bundestagsabgeordnete und Ex-Ministerin Renate Künast juristisch gegen übelste Beleidigungen im Netz. Vor dem Kammergericht Berlin hatte sie damit nach SPIEGEL-Informationen nun Erfolg.

08.11.2022, 10.33 Uhr


Grünenpolitikerin Künast: »Wichtiges Zeichen« Foto: Christoph Soeder/ dpa

Die Bundestagsabgeordnete der Grünen, Renate Künast, hat in ihrem Kampf gegen Hasskommentare einen großen Erfolg vor dem Kammergericht Berlin erzielt.

Nach dem Beschluss der Richter vom 31. Oktober muss das soziale Netzwerk Facebook der Politikerin die Daten von weiteren zehn Nutzerinnen und Nutzern herausgeben, die Künast im Internet massiv beleidigt hatten. Der Beschluss liegt dem SPIEGEL vor.

Klage zunächst abgewiesen

Die Entscheidung des Kammergerichts schließt vorläufig einen jahrelangen Kampf der Politikerin gegen Hassnachrichten im Netz ab.

Im September 2019 hatte das Landgericht Berlin in einem heftig umstrittenen Beschluss übelste Beleidigungen gegen die Grünenpolitikerin in sozialen Netzwerken (»Drecks Fotze«, »Diese hohle Nuß gehört entsorgt auf Mülldeponie …«, »Gehirn Amputiert«) für zulässig erklärt und eine Klage Künasts auf Herausgabe von 22 Nutzerdaten abgewiesen.

Anlass für die Beleidigungen war ein angebliches Zitat Künasts zum Thema Pädophilie gewesen, das der Politikerin, wie die Richter nun in ihrem Beschluss nochmals betonten, »unzutreffend« zugeschrieben worden sei – also gefälscht war.

Facebook muss weitere zehn Nutzerdaten herausgeben

Künasts anschließende Beschwerde gegen das Urteil des Landgerichts hatte teilweise Erfolg, Facebook musste demnach Daten von zwölf der 22 Täterinnen und Täter herausgeben. Im vergangenen Februar schließlich befasste sich das Bundesverfassungsgericht mit der Sache und argumentierte gegen die bisherige Sicht der Richter.

Die Gerichte hätten »unter Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Persönlichkeitsrechts die verfassungsrechtliche Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und deren Persönlichkeitsrecht unterlassen«, urteilten die Verfassungsrichter und gaben den Fall an das Kammergericht Berlin zurück.

Dies entscheid nun, dass auch die Daten der restlichen zehn Nutzerkonten herausgegeben werden müssen.

»Es hat gerade mit Blick auf das Tempo der digitalen Welt extrem lang gedauert, aber nun gibt es mit dem hart erkämpften Beschluss des Kammergerichts doch einen Sieg«, sagte Künast dem SPIEGEL. In ihrem juristischen Kampf ist die Politikerin von der gemeinnützigen Beratungsstelle HateAid unterstützt worden.

»Als im Jahr 2019 schlimmste Beleidigungen wie ›Stück Scheiße‹ als zulässige Meinungsäußerungen eingestuft wurden, wagte an diesen Ausgang niemand zu denken«, sagte Künasts Rechtsanwalt Severin Riemenschneider. »Besonders erfreulich ist, dass inzwischen klar ist: Amtsträger und Politiker müssen einen besonderen Schutz erfahren. Das Kammergericht gestattet es den Tätern außerdem nicht, sich darauf zurückzuziehen, dass sie lediglich auf das verfälschte Zitat vertraut hätten.«

Künast sieht den Beschluss »gerade in diesen Zeiten als wichtiges Zeichen« an. »Wer sich in der Demokratie engagiert, ist nicht Freiwild derer, die die Demokratie systematisch zerstören wollen«, sagte die Politikerin.
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