Bislang stellt Du nur Behauptungen ohne irgendwelche Belege auf.
Und nach meiner Meinung (die sich auch mit dem von Dir zitierten oberen Abschnit deckt) ist irgendein Stellplatz zunächst mal im öffentlichen Bereich.
Sollte das so sein darf man da nicht einfach ein Fahreug ohne Zulassung parken.
Nicht anderes schrieb ich bereits oben.
Da wir aber beide (oder zumindest ich) nicht 100% genau wissen wo und wie sein Fahrzeug abgestellt ist ist alles weitere Mutmaßung.
Aber darin scheinst Du ja gut zu sein.