Wenn der Wagen vom öffentlichen Verkehrsraum aus zugänglich ist musst Du zwangsläufig bezahlen.
Steht der Wagen auf einem abgesperrten Stellplatz (in Garage, hinter einem Gartentor oder Zaun) ist er nicht mehr von außen direkt zugänglich - dann brauchst Du den Zettel nicht zu bezahlen.
Zweiteres wird aber wohl nicht der Fall sein - ich nehme an, der ist von der Straße aus ohne Überwindung von Hinternissen erreichbar.
Und in D gibt es halt die Vorschrft, dass alle Fahrzeuge die im Einflussbereich des öffentlichen Raumes versichert (und angemeldet) sein müssen. Der Wohnungsgesellscaft ist das natürlich egal ob Du einen Strafzettel bekommst.
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