Zitat:
Zitat von Odbit
Die Prüfbescheinigung (den Führerschein erhält man erst Vollendung des 18. Lebensjahr) ist mit verschiedenen Auflagen versehen. Bei jeder Fahrt eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren, die namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen ist. Die Begleitperson darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben und muß 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Die Begleitperson den Fahranfänger dann nicht begleiten, wenn sie mehr als 0,5 Promille Blutalkohol hat.
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Mit den 6 Punkten wie sie in mein post kommen, kann ich es mir nicht erkleren.
Das was Du oben zu Thema Begleitperson geschrieben hast ist richtig, mit einer Ausnahme
Es ist keine Prüfbeschinigung - die hast Du nur im Fall einer Mofa.