Ich bin immer noch der Meinung dass der Fehler bei DIR liegt.
Wenn ich nen.. ka.. Fernseher kaufe, und dann feststellen muss, dass da nicht mehr die Originalsoftwrae drauf läuft, sondern irgend nen illegaler Kram, wäre ich auch nicht sehr begeistert.
Aber man kann das Gerät nicht ohne illegale Software benutzen, Ist das so schwer?
Jetzt ganz ohne Wertung der Apple AGB oder Produktphilosophie, ist dem Käufer hier prinzipiell kein Vorwurf zu machen, wenn der VERKÄUFER keine gescheite Produktbeschreibung schreiben kann. Aber sowas erlebt man bei "solchen" Artikeln (v.A. Handys) ja leider öfter..
Aber man kann das Gerät nicht ohne illegale Software benutzen, Ist das so schwer?
Jetzt ganz ohne Wertung der Apple AGB oder Produktphilosophie, ist dem Käufer hier prinzipiell kein Vorwurf zu machen, wenn der VERKÄUFER keine gescheite Produktbeschreibung schreiben kann. Aber sowas erlebt man bei "solchen" Artikeln (v.A. Handys) ja leider öfter..
Für mich bist du ganz schön auf dem Holzweg deswegen zitiere ich nochmal den wesentlichen Teil aus den Eröffnungspost :
Zitat:
Zitat von WebsterZ3
Hallo,
... Jedenfalls hab ich in die Anzeige reingeschrieben, dass es jailbroken ist und durch den Jailbreak unlocked wurde.
...
Wenn der Käufer keine Ahnung hat was ein Jailbreak ist wäre es seine Aufgabe gewesen mal nachzufragen.
Insofern haben sich denke ich deine Postings erledigt.
Der Jailbreak ist aber nicht Bestandteil der Software und wird auch nicht von Apple empfohlen.
Wenn das Gerät also nach dem zurücksetzen was ein normaler Vorgang ist der auch von Apple so vorgesehn ist Vorgang du ja direkt in das Gerät eingegriffen, was kein Problem währe, wenn du es behalten hättest.
Aber du hättest den Käufer darauf hinweisen müssen, dass er das Gerät auf keinen Fall zurücksetzen darf.
Wenn der Käufer keine Ahnung hat was ein Jailbreak ist wäre es seine Aufgabe gewesen mal nachzufragen.
Nein, weil hier ein WESENTLICHER Bestandteil des Produktes unbrauchbar geworden ist, hätte der Verkäufer ganz klar darauf hinweisen müssen.
Ich kann mein Android-Handy auch Umflashen ("rooten"), das Original-Android geht allerdings immer zurück.
Sprich, "Jailbreaken" ist "Szene-Slang" und wohl kaum für eine objektive Artikelbeschreibung geeignet.
Zitat:
Insofern haben sich denke ich deine Postings erledigt.
Nein, weil hier ein WESENTLICHER Bestandteil des Produktes unbrauchbar geworden ist, hätte der Verkäufer ganz klar darauf hinweisen müssen.
Imho hat der TE durch seine Artikelbeschreibung genug Aufklärung geliefert. Wenn er einen PC mit Linux drauf verkauft, dabei am Kernel rumgespielt hat, die gemachten Änderungen erwähnt, dann kann der Käufer sich informieren, was das bedeutet, oder es halt lassen. Der TE ist ja kein gewerblicher Verkäufer.
Davon abgesehen ist ein jailbreak nicht illegal und auch die Software, die zu nutzen ist, ist nicht illegal, insofern ist es (rechtlich gesehen) alles okay.
Ob der TE in moralischen Gesichtspunkten das hätte ggf. deutlicher schreiben sollen, ist ja etwas anderes
Wenn er einen PC mit Linux drauf verkauft, dabei am Kernel rumgespielt hat, die gemachten Änderungen erwähnt, dann kann der Käufer sich informieren, was das bedeutet, oder es halt lassen.
Nur dass ich mit der Änderung am Linux-Kernel den PC an sich nicht verändere. Ich kann den PC jederzeit wieder in den vorhergesehenen Betriebszustand versetzen. (z.B. indem ich MS Windows installiere)
Mit dem "Jailbreak" wurde das iPhone dahingehend verändert, dass die Original-Software nicht mehr lauffähig ist.
Das wäre so, als wenn ich erwähne, dass ich auf dem zu verkaufenden PC eine Distribution mit dem Kernel 2.4.15 installiert habe (beispielsweise), die allerdings aufgrung eines verfuschten Treibers den CD-Brenner zerstört.
Da man ja nun weiß, dass der Kernel 2.4.15 den CD-Brenner zerstört, braucht man das nicht dazu schreiben. Der Käufer kann ja schließlich nachfragen.
Zitat:
Der TE ist ja kein gewerblicher Verkäufer.
Und trotzdem kam zwischen den beiden ein Kaufvertrag zustande, der meiner Meinung nach unwirksam ist, weil die Merkmale des Produkts nicht genau genug beschrieben worden.
Zitat:
und auch die Software, die zu nutzen ist, ist nicht illegal,
Nein, die Software ist nicht illegal. Man begeht aber mit deren Nutzung eine Urheberrechtsverletzung.
Und trotzdem kam zwischen den beiden ein Kaufvertrag zustande, der meiner Meinung nach unwirksam ist, weil die Merkmale des Produkts nicht genau genug beschrieben worden.
Völliger Quark, er hat geschrieben das das ganze auf IPad Baseband mit Unlock basiert.
Hätte er nur 10Sek. gegoogelt, hätte er gewusst, dass das nicht rückgängig zu machen ist.
Zitat:
Aber was unterscheidet diesen Unlock von den bisherigen? Ganz einfach. Das aktuelle Baseband vom iOS 4.2(.1) des iPhone 3G und 3GS kann nicht geunlockt werden, man muss das Baseband vom iPad einspielen. Dies bringt einige gravierende Nachteile und lässt sich auch nicht mehr rückgängig machen. So muss man solange auf dem Baseband des iPad’s (6.15.00) bleiben bis Apple eines mit einer höheren Kennung released. Außerdem geht eure Garantie bei diesem Vorgang flöten, da es für Apple ein leichtes ist diese (erhebliche) Änderung nachzuvollziehen. Desweiteren könnt ihr nicht mehr auf eine Originale Apple Firmware Restoren und müsst immer Custom Firmware’s verwenden. Auch sei gesagt das wenn zukünftig mal ein neuer Baseband herauskommt, welcher irgendwelche Bugfixes o.Ä. schließt ihr dann keine Möglichkeit habt dieses Baseband-Update einzuspielen.
Für solche Informationsfehler kannst du nur Fachmänner und gewerbliche Verkäufer haftbar machen.
Wenn du dir etwas kaufst und dort auf etwas hingewiesen wird, fragst du nach oder schaust bei Google nach wenn du keine Ahnung hast oder etwa nicht? Er hätte dann auch mit Sicherheit eine Antwort vom TE bekommen.
Wenn man keine Ahnung hat was man sich da kauft, hat man selber schuld. Du würdest doch auch nachfragen, wenn etwas in der Beschreibung steht, dass du nicht verstehst. Er hat das erhalten, was in der Beschreibung stand.
Zum Zeitpunkt als er es gekauft hat hat es ja funktioniert.
Kaputt gemacht hat er es selber -> somit auch illegal was auch immer er da drauf spielen wollte :P
Für solche Informationsfehler kannst du nur Fachmänner und gewerbliche Verkäufer haftbar machen.
Der Threadersteller wusste doch dass das Gerät nicht zurück zu setzen war. Was hätte ein Fachmann da noch hinzufügen können?
Davon abgesehen ist es relativ wurscht, wie es rechtlich aussieht. Der Verkäufer nennt den Käufer hier einen Trottel obwohl er selbst relevante Informationen nicht genannt hat. Das hat mich einfach irgendwie aufgeregt.
Naja ich sag mal wenn ich ein Auto verkaufe und schreibe, die Bremsschläuche sind porös, noch gehen sie , und am Tag drauf meldet sich der Käufer und meint er trat beim Bremsen ins Leere war das doch auch eine logische Schlussfolgerung, nicht?
Wieso nimmst du das Handy nicht einfach zurück und erstattest den Kaufpreis?
Warum soll ich denn? Ich bin mir keiner Schuld bewusst und wenn er mir gleich so blöd kommt und mich vor meiner Tür, als ich gerade heimkam, anpampt wie sonst was bin ich zu keiner Kulanz bereit.
Nein, weil hier ein WESENTLICHER Bestandteil des Produktes unbrauchbar geworden ist
Ich kenn mich jetzt nicht soo gut aus, aber was ist den dadurch unbrauchbar geworden ? Normalerweise Flasht man sowas doch um mehr features nutzen zu können...
Ich würde es nicht zurück nehmen und mir auch keine sorgen machen.
Zitat:
Zitat von 321meins
Wieso nimmst du das Handy nicht einfach zurück und erstattest den Kaufpreis?
Weil es kaputt ist, weil der jetzige besitzer einen wertverlusst verschuldet hat.
Wenn es nicht kaputt wäre, würde ich es machen, aber so ?
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Ein schlumpf in Entenhausen... Wo gibts den sowas ?!
keine angst, kann nichts passieren!
solange du nicht illegal apps gedownloaded hast und die sogar noch in die beschreibung mit einbezogen hast, das das als preissteigerung gilt.
wenn du dort also nichts illegales gemacht hast, hat er pech, weil du beweisen kannst, dass er das gerät selber kaputt gemacht hast.
keine angst, kann nichts passieren!
solange du nicht illegal apps gedownloaded hast und die sogar noch in die beschreibung mit einbezogen hast, das das als preissteigerung gilt.
wenn du dort also nichts illegales gemacht hast, hat er pech, weil du beweisen kannst, dass er das gerät selber kaputt gemacht hast.
Alles klar, hoffe mal so ist es.
Wie ist das, wenn ich Musik drauf hatte? Ich ließ zu Demonstrationszwecken ein paar Alben drauf. Aber wenn man das iPhone mit seiner eigenen iTunes-Mediathek synchronisiert werden die ja eh gelöscht, das heißt sie können nicht vervielfältigt werden.