Zitat:
Zitat von Melvin van Horne
Von den Behörden würde ich mir wünschen, dass sie nun endlich mal zu der Einsicht gelangen, dass das kein lästiger aber harmloser Spaß ist. Der Paragraph § 315b StGB formuliert für mich klar erkennbar die Strafbarkeit solcher Aktionen.
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Ich bezweifle das bei der Personalie, die auf dem Posten der Justiz-Senatorin sitzt, Urteile mit Augenmaß und einem gewissen Abschreckungseffekt zu erwarten sind. Witz-Urteile �* la 14 Tagessätze a 20 € werden einfach durch Spenden bezahlt. Und Schadensersatzforderungen von Unternehmen, die durch diese Aktionen durchaus saftige Verdienstausfälle haben, laufen sowieso ins Leere.
Es hat schon seinen Grund weshalb Berlin der Brennpunkt dieser Aktionen ist.