Moin,
ich bin wirklich kein Freund der Schmier- und Klebedemonstranten. Und ich kann auch manches an Abneigung und Wut verstehen was man diesem Vandalismus entgegenbringt. Trotzdem wäre es mir wichtig, nicht durch Aufrufe zur Gewalt gegen die geleimten zu einer Spirale beizutragen, an deren Ende es dann nur noch Verlierer gibt.
Ich kenne die Schattenseiten von "der klügere gibt nach". Trotzdem würde ich es begrüßen, wen sich die Gegner dieser Protestform als die klügeren erweisen. Wenn wirklich jemand den Demonstranten eine drüber zieht oder sie über den Haufen fährt, werden wahrscheinlich einige der Demonstranten von weiteren Aktionen zurückschrecken. Aber die, die das nicht tun, werden vielleicht nicht mehr zur Pattextube sondern zum Molotowcocktail greifen. Das kann keiner wollen.
Ich rufe ausdrücklich nicht dazu auf, die Typen um des lieben Friedens willen kommentarlos gewähren zu lassen. Aber wir sollten alles, was an Maßnahmen oberhalb des Protestes und der öffentlich geäußerten Ablehnung (Ablehnung, nicht Gewaltphantasien) hinausgeht den entsprechenden Organen überlassen. Vielleicht hätte ich dieses Posting nicht geschrieben, wenn ich die Hoffnung hätte das "mal einen auf die Zwölf kloppen" oder schlimmeres etwas Gutes bringen würde. Aber diese Hoffnung habe ich nicht. Wohl aber die Befürchtung, dass man den Typen noch Märtyrer und die eingebildete Berechtigung zur weiteren Eskalation liefert.
Von den Behörden würde ich mir wünschen, dass sie nun endlich mal zu der Einsicht gelangen, dass das kein lästiger aber harmloser Spaß ist. Der Paragraph § 315b StGB formuliert für mich klar erkennbar die Strafbarkeit solcher Aktionen. Und er bietet eigentlich alles was nötig ist, um das auch den angeklebten klar zu machen. Er lautet:
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Da sollte sich doch etwas passendes finden lassen. Es bliebe dann nur noch das Risiko, dass Henkel wegen des Umsatzeinbruchs bei Sekundenkleber Fördermittel beantragt. Da weiss ich auch keine Lösung.