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Abmahnung Filesharing

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Ungelesen 16.11.14, 11:07   #1
Fietze
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Fietze erschlägt nachts Börsenmakler | 29114 Respekt PunkteFietze erschlägt nachts Börsenmakler | 29114 Respekt PunkteFietze erschlägt nachts Börsenmakler | 29114 Respekt PunkteFietze erschlägt nachts Börsenmakler | 29114 Respekt PunkteFietze erschlägt nachts Börsenmakler | 29114 Respekt PunkteFietze erschlägt nachts Börsenmakler | 29114 Respekt PunkteFietze erschlägt nachts Börsenmakler | 29114 Respekt PunkteFietze erschlägt nachts Börsenmakler | 29114 Respekt PunkteFietze erschlägt nachts Börsenmakler | 29114 Respekt PunkteFietze erschlägt nachts Börsenmakler | 29114 Respekt PunkteFietze erschlägt nachts Börsenmakler | 29114 Respekt Punkte
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Zitat:
Was ich noch Fragen wollte, die Frau von dem evt. Fake Verbraucherdienst EV sagt zu mir das mein Router bzw meine IP ( Welche sich aber doch alle 24h erneuern sollte) bei der Abmahnenden Kanzlei Fareds gespeichert ist, und das solche Daten oft weiter verkauft werden. Sodass man sollte man nochmal über irgendeine Plattform selbst OCH etwas Laden eben direkt erwischt wird,
Quatsch! Wie wollen die den wissen, welche Datei du über OCH geladen hast?
Das sollte doch nur über einen Honeypot möglich sein?
Außerdem kannst du, um sicher zu gehen, ja den Internetanbieter wechseln und hättest eine neu IP.
Ob sich die IP´s alle 24 Std erneuern weiß ich nicht.

Zudem! Wenn du über OCH runterlädst, bist du nur Downloader. Da bleiben die Kosten überschaubar.
Bei Torrent jedoch, bietest du gleichzeitig zum Download die Datei für andere an.
Und das ist es, was die Sache in deinem Fall so teuer macht!

Zitat:
Was müssen Otto-Normalverbraucher, die bei Boerse.bz gelegentlich heruntergeladen haben, jetzt fürchten?
Theoretisch können diese Nutzer mit Abmahnungen rechnen, da der Download auf offensichtlich rechtswidrigen Portalen eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Es ist jedoch zu bezweifeln, ob sich die Ermittlungen von GVU und Staatsanwaltschaft, trotz des rechtswidrigen Verhaltens der Nutzer, überhaupt auf diese konzentrieren werden. Bislang war die GVU dafür bekannt, sich auf die "großen Fische" zu konzentrieren. Zudem ist zu bezweifeln, dass auf boerse.bz überhaupt Nutzerdaten gespeichert wurden. Allein die Tatsache, dass sich Nutzer auf dem Portal angemeldet haben, ist noch kein Rechtsverstoß. Es müsste schon der konkrete Download nachgewiesen werden. Dabei ist zu beachten, dass Nutzer in Deutschland anhand ihrer IP-Adresse lediglich sieben Tage zurückverfolgt werden können. Eine relativ kurze Zeitspanne.

Droht Strafverfolgung?
Grundsätzlich ist in diesem Fall auch eine Strafverfolgung denkbar. Der §106 UrhG stellt die Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken unter Strafe. Allerdings zeigt die Erfahrung aus der Vergangenheit, dass gewöhnliche Nutzer nicht strafrechtlich belangt werden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in der Regel erst ab einem Schaden von 3000 Euro. Wahrscheinlicher ist die oben angesprochene zivilrechtliche Verfolgung. Das heißt, dass im Wege der Abmahnung ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch und die Zahlung des entstandenen Lizenzschadens geltend gemacht werden. Wie bereits erwähnt ist jedoch im Börse.bz Fall auch die Abmahngefahr nicht besonders groß.

Wie hoch fällt eine Geldstrafe für illegales Downloaden in der Regel maximal aus?
Die Höhe der anfallenden Geldentschädigung richtet sich nach der Anzahl der heruntergeladenen Werke und darauf, ob tatsächlich nur ein reiner Download erfolgte oder ob die Werke möglicherweise noch Dritten im Netz im Wege des Filesharings oder durch den Upload zur Verfügung gestellt wurde. Im Falle des reinen Downloads fällt im Durchschnitt ein Lizenzschaden in Höhe des Kaufpreises an, den man als Kunde im Geschäft für die entsprechende DVD zahlen müsste, also im Durchschnitt 15 Euro.

Droht vielleicht sogar Gefängnis?
Rein rechtlich gesehen ist bei Urheberrechtsverletzungen eine Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren möglich. Es ist jedoch kein Fall bekannt, bei dem ein Nutzer aufgrund des Downloads urheberrechtlich geschützter Werke ins Gefängnis musste.

Bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich einen Proxy-Server verwendet habe?
Die Wahrscheinlichkeit, dass bei Verwendung eines Proxy-Servers eine Rückverfolgung der IP Adresse erfolgt, ist verschwindend gering. Diese Server stehen meist im Ausland, sodass eine Rückverfolgung wesentlich erschwert wird. Hinzu kommt, dass die wenigsten Proxy-Server die IP Adressen speichern.
Edit:
Zitat:
Wenn du mehr als eine Datei geladen hast, dann gib aber unbedingt jetzt schon eine erweiterte modUE ab, um dich vor weiteren Abmahnungen zu schützen. Um die knappe Frist einzuhalten kannst du am Montag Vormittag eine modUE vorzeitig als E-Mail schicken.
Dann sage ihm doch, wo er eine modizfierte Unterlassungserklärung her bekommt. Bzw. worauf er noch achten muss?
Oder muss er die ihm zugesandte abändern?

Ich würde das Teil auch per Fax, Email und Übergabeeinschreiben (durch einen Zeugen per Post, s. Link Verbraucherzentrale RLP) zusenden.
Fietze ist offline   Mit Zitat antworten
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Ungelesen 16.11.14, 11:43   #2
JohannesAK
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JohannesAK ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
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Zitat:
Zitat von Fietze Beitrag anzeigen
[...]Dann sage ihm doch, wo er eine modizfierte Unterlassungserklärung her bekommt. Bzw. worauf er noch achten muss?
[...]
Hier bekommt er hilfreiche Tipps: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
JohannesAK ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 18.11.14, 12:29   #3
housemeister1980
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Sehe ich genauso, also eine Modue hin schicken und nicht Zahlen.

Dann abwarten, die Werden sich melden und irgendwann mit einer Gerichtlichen klage drohen.

Erst wenn du Post vom Gericht bekommst solltest du reagieren, müsste so ein Gelber Brief sein.


PS. Die Schlecht Redner von Torrents haben keine Ahnung, es gibt mittel und Wege um das Ganze relativ sicher zu nutzen.
Die Davon keine Ahnung haben sollen dann doch lieber bei och bleiben.
housemeister1980 ist offline   Mit Zitat antworten
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