Du darfst als Hartz IV Empfänger nicht nur Erben, du mußt es sogar.
Denn wenn du dein Erbe wegen Harz IV nicht annimmst und das Erbe aus schlägst, dann wird von Amtswegen so getan, als ob du den Geldwerten Vorteil des Erbes erhalten hättest. Das heißt Harz IV wird nicht mehr gezahlt, zumindest aber erheblich gekürzt und nur noch als Vorschuß gewährt.
Ansonsten kommt es auf die Immobilie an. Wohnst du schon dort, das wäre sehr Positiv. Und wenn Sie dann noch nicht übermäßig Groß ist, darfst du Sie sogar behalten. Wobei bei Eigentum andere Quadratmeter Zahlen gelten als bei Mietwohnungen. Auch ein Einzug dürfte bei einer Angemessenen Immobilie sicher möglich sein. Allerdings, kosten für Erbausgleich und sonstige Kosten für den Erhalt der Wohnung mußt du aus eigenen Mitteln bestreiten. Als Mietkosten werden im Grunde nur Kreditzinsen und die Grundsteuer übernommen. Den Kredit selber mußt du von den normalen Harz IV Leistungen abzahlen.
Erst bei einer Villa mit Schwimmbad sieht es mit Sicherheit anders aus. Da mußt du deinen Anteil verkaufen und diese Summe wird dann auf deine Leistungen vom Amt angerechnet.
|