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\/\/TF 19.03.12 16:44

Erbe?
 
Darf ich als Hartz IV Empfänger eine Immobilie erben?
Ich und meine 2 Geschwister sind eine Erbengemeinschaft, Ich soll die Immobilie laut Testament bekommen.

Benötige ich einen Schätzwert für die Immobilie? Was muss ich alles beachten, bzw. was für Probleme können auftreten?

LegendaryNetu 19.03.12 16:53

Klar das mit dem Amt ab... da haste am meisten Sicherheit...

Spricht aber glaub ich nichts gegen... kann jedoch sein dass dann die Bezüge geändert werden...

pauli8 19.03.12 17:08

@\/\/TF:

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CookieCrumbs 19.03.12 17:11

du musst es der ARGE melden und deine Bezüge werden gekürzt: Der Anteil für die Miete wird geändert.
(Bei 'ner Eigentumswohnung bekommt man - wenn sie angemessen ist! - die Nebenkosten)
Der Regelsatz bleibt aber weiterhin bestehen.

Merlin1136 19.03.12 17:13

Es wäre interessant zu Wissen, ob du dich mit deinen 2 Schwestern gut verstehst, damit von dieser Seite kein Störfeuer droht? Liegt ein Testament vor? Wenn ja, kann es von irgendeiner Seite angefochten werden usw. usw.

Darum empfehle ich dir, dass du dir einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht und Sozialrecht suchst. Das ist im Hinblick auf die Hartz IV-Bezüge sicherlich angebracht, damit du nicht über den Tisch gezogen wirst (evtl. Rückzahlung von Hartzs IV?)

Dr.Anton 19.03.12 18:59

Du darfst als Hartz IV Empfänger nicht nur Erben, du mußt es sogar.

Denn wenn du dein Erbe wegen Harz IV nicht annimmst und das Erbe aus schlägst, dann wird von Amtswegen so getan, als ob du den Geldwerten Vorteil des Erbes erhalten hättest. Das heißt Harz IV wird nicht mehr gezahlt, zumindest aber erheblich gekürzt und nur noch als Vorschuß gewährt.

Ansonsten kommt es auf die Immobilie an. Wohnst du schon dort, das wäre sehr Positiv. Und wenn Sie dann noch nicht übermäßig Groß ist, darfst du Sie sogar behalten. Wobei bei Eigentum andere Quadratmeter Zahlen gelten als bei Mietwohnungen. Auch ein Einzug dürfte bei einer Angemessenen Immobilie sicher möglich sein. Allerdings, kosten für Erbausgleich und sonstige Kosten für den Erhalt der Wohnung mußt du aus eigenen Mitteln bestreiten. Als Mietkosten werden im Grunde nur Kreditzinsen und die Grundsteuer übernommen. Den Kredit selber mußt du von den normalen Harz IV Leistungen abzahlen.

Erst bei einer Villa mit Schwimmbad sieht es mit Sicherheit anders aus. Da mußt du deinen Anteil verkaufen und diese Summe wird dann auf deine Leistungen vom Amt angerechnet.

gogoph 19.03.12 19:32

Diggah ja klärchen bärchen sahnst du die Immobilie ab maaaaahn.

A Six Dollars Diner 19.03.12 21:36

Zitat:

Zitat von Knoerf (Beitrag 23375521)
Warum gehst du nicht arbeiten?

Der Sinnvollste beitrag hier :)



mal im Ernst, wenn du die Immobilie erbst, kannst du doch dann schön aus deiner Wohnung raus und in die neue Wohnung/Haus/Villa/Schloß etc rein

jerujeru 20.03.12 10:04

Zitat:

Zitat von Knoerf (Beitrag 23375521)
Warum gehst du nicht arbeiten?

was ein depp :rolleyes:
vieleicht arbeitet er ja und ist aufstocker oder er ist krank oder sucht arbeit ?

Dr.Anton hat das ganze schon gut beschrieben.hatte so einenfall auch im freundeskreis.
ging da um eine wohnung die vererbt wurde und weil er sie selber bewohnen wollte und die größe okay war (ca. 80m² hat die wohnung) ging das alles ohne probleme.
hat sich nicht viel an seinen bezügen geändert.

BerlinHarry 21.03.12 01:56

Zitat:

Zitat von Knoerf (Beitrag 23375521)
Warum gehst du nicht arbeiten?

Hast DU für ihn einen Arbeitsplatz ?
:T

uhu20067 21.03.12 16:18

wenn du erbst bist raus aus h4, hast keinen job und wenn das erbe weg ist bist zu alt unter umständen.....

Schnickers4me 06.04.12 17:58

Zitat:

Zitat von Dr.Anton (Beitrag 23375273)
Du darfst als Hartz IV Empfänger nicht nur Erben, du mußt es sogar.

Das ist eindeutig FALSCH !!!

Niemand kann Dich dazu zwingen, ein Erbe anzunehmen, wenn Du einen sachlichen Grund dafür hast, es auszuschlagen. Ein sachlicher Grund kann z.B. Überschuldung des Nachlasses sein (man erbt nicht nur das Vermögen, sondern AUCH evtl. Schulden, wie z.B. Hypotheken usw.).

Aus diesem Grunde wird - falls die Vermögenssituation unklar, bzw. Überschuldung vermutet wird - empfohlen, die eigene Haftung mittels "Antrag auf Nachlassinsolvenz" auf das positive Vermögen zu "beschränken". Liegt Überschuldung des Erbes vor und wurde kein Nachlassinsolvenzverfahren beantragt, so haftet man für die GESAMTE Schuld aus der Erbmasse - d.h. Du zahlst dann sogar noch "drauf" ...... und wirst durch diese, eigene "neue" Verschuldung, dann erst recht zum HartzIV-Fall.


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