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myGully |
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04.01.12, 16:05
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#1
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unwissend
Registriert seit: Oct 2010
Ort: /home
Beiträge: 706
Bedankt: 1.140
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Probleme mit der ARGE
Moin,
hoffe einer von euch ist etwas genauer Informiert als ich.
Problem: Ich Leistungen von der ARGE erhalten. Jetzt verlangen die von mir Geld zurück, weil ich Einkommen durch meinen Basis-Job bis Oktober hatte. Ich habe eindeutig gesagt ich habe einen Basis-Job auf 400€, jedoch wurde dies von denen nirgends vermerkt. Als das Unternehmen insolvent angemeldet hat hab ich mich halt bei der ARGE gemeldet um denen zu sagen, dass ich jetzt keine Arbeit mehr habe. Daraufhin sollte ich die Abrechnungen einreichen, was ich auch getan habe und anhand dessen haben die jetzt bemerkt, dass ich Einkommen hatte.
Ich habe kurz gegoogelt und bin über ein paar Fälle gestolpert, in denen die Leute das Geld nicht zahlen musst aufgrund eines Fehlers der ARGE.
Mit dem Sachbearbeiter hab ich schon gesprochen, doch dieser hat es (oh Wunder) meine Unterlagen nicht auffinden können
Frage ist jetzt was ich tun kann
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04.01.12, 16:14
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#2
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Zoidberg Jesus will give
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 558
Bedankt: 815
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Am besten mit deinen ganzen Unterlagen zu einem Anwalt der darauf spezialisiert ist ... so ein Thema ist zu kompliziert um hier auch nur annähernd eine hilfreiche Antwort zu erhalten.
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"If you don´t stand for something, you´ll fall for anything" -Sucker Punch- Wiseman
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04.01.12, 16:22
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#3
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unwissend
Registriert seit: Oct 2010
Ort: /home
Beiträge: 706
Bedankt: 1.140
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Alles klar, danke dafür. Ich wrde mich dann morgen zum Amtsgericht aufmachen, damit ich eine Bescheinigung für eine Beratung bekomme.
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04.01.12, 16:23
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#4
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.395
Bedankt: 3.163
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Die ARGE verliert so manches an Dokumenten oder hätte es nicht erhalten. Neuerdings dürfen die Sachbearbeiter beim Empfang nicht mal Bestätigungen ausstellen, wenn man dort Unterlagen persönlich abgibt (hatte Dienstag meinen arbeitslosen Freund dahin gefahren, weil er Unterlagen einreichen musste). Egal was kommt, die ARGE ist immer auf der sicheren Seite. Da könnten die theoretisch wieder behaupten, die hätten keine Unterlagen bekommen.
Also per Post verschwinden Dokumente, wenn man die persönlich in den Briefkasten der ARGE steckt, verschwinden Dokumente, und keine Bestätigung wenn man es persönlich abgibt.
Da kann man echt froh sein, nicht bei der ARGE zu sein.
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04.01.12, 16:30
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#5
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unwissend
Registriert seit: Oct 2010
Ort: /home
Beiträge: 706
Bedankt: 1.140
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Ich bin grade mal 3 Monate dort angemeldet und hätte es am liebsten nie getan!
Die schaffen es wirklich einem den letzten Nerv zu rauben und wundern sich danach noch warum alle so sauer auf Beamte sind
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04.01.12, 16:31
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#6
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Mitglied
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 310
Bedankt: 449
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Also ich weiß das es, hier zumindest, sogar Vordrucke für eine Eingangsbestätigung gibt !
Also das die Sachbearbeiter keine ausstellen dürfen kann ich so nicht glauben.
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04.01.12, 16:40
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#7
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.395
Bedankt: 3.163
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Die ARGE hat einen ausgedruckten Zettel auf die Wand geklebt, da steht: Ab dem 21.12.2011 wedern keine Bestätigung beim Empfang ausgestellt. Und mein Kumpel der seine Unterlagen da eingereicht hat, wollte gerne eine Bestätigung haben, zumindest einen Stempel, aber die Sachbearbeiterin hat sich auf den Zettel an der Wand berufen und dazu erwähnt, das sie das nicht dürfen. Ob das gesetzlich in Ordnung ist weiß ich nicht, aber eines kann ich dir sicher sagen. Ich habe Augen und Ohren, ich weiß was ich an der Wand gesehen und was ich von der Sachbearbeiterin gehört habe.
Es handelt sich um die Duisburger ARGE in 47166 Duisburg-Hamborn.
P.S.: Den Vordruck würde ich gerne mal sehen, dann könnte ich es meinen Kumpel ausdrucken.
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04.01.12, 17:24
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#8
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 165
Bedankt: 157
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Er kann die Unterlagen nicht finden ?
Schick doch die Unterlagen dem Sachbearbeiter zu
( es wird gehofft das du auch die Kopie denen gibst und nicht die originalen und willste keine Kopien bei Dir zu Hause machen aufgrund kosten,
sind die Leute bei der Arge verpflichtet für sich Kopien zu machen und Dir die originalen wieder mitzugeben) ( selbst bei Lohnabrechnungen)
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04.01.12, 17:34
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#9
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Sechzig München
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.360
Bedankt: 2.140
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sind die Leute bei der Arge verpflichtet für sich Kopien zu machen und Dir die originalen wieder mitzugeben)
warum sollte man von Hartz 4 noch Kopien bezahlen? Hartz 4 ist zum Lebensunterhalt da und nichts anderes.
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Sollte einer meiner Uploads offline sein. Bitte eine PN.  Danke
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04.01.12, 17:42
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#10
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Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 63
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Du bekommst doch deine Berechnungsunterlagen wo du direkt gesehen häätest das das nicht stimmt- meine Meinung wolltest du die Arge bescheissen- und ganz erlich warum solltest du es nicht zurückzahlen?Sind schliesslich unsere Steuergelder....
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04.01.12, 17:46
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#11
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Sechzig München
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.360
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flatpro
Hast Du mal welche von der Arge gekriegt? Die sind sowas von verwirrend das man kaum durchblickt.
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Sollte einer meiner Uploads offline sein. Bitte eine PN.  Danke
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04.01.12, 17:50
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#12
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 165
Bedankt: 157
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Zitat:
Zitat von Loewe1860
sind die Leute bei der Arge verpflichtet für sich Kopien zu machen und Dir die originalen wieder mitzugeben)
warum sollte man von Hartz 4 noch Kopien bezahlen? Hartz 4 ist zum Lebensunterhalt da und nichts anderes.
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mit Leuten bei der Arge meinte ich die Sacharbeiter
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04.01.12, 17:53
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#13
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.395
Bedankt: 3.163
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Als mein Kumpel seinen Antrag und die Unterlagen in Original abgegeben hat, hat die Sachbearbeiterin Kopien davon gemacht und die Originale zurück gegeben.
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04.01.12, 18:10
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#14
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Sechzig München
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.360
Bedankt: 2.140
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so muss es auch sein
Black.Gully
die meinte ich auch
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Sollte einer meiner Uploads offline sein. Bitte eine PN.  Danke
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04.01.12, 18:43
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#15
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 127
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Zitat:
Zitat von paffpaff
Moin,
hoffe einer von euch ist etwas genauer Informiert als ich.
Problem: Ich Leistungen von der ARGE erhalten. Jetzt verlangen die von mir Geld zurück, weil ich Einkommen durch meinen Basis-Job bis Oktober hatte. Ich habe eindeutig gesagt ich habe einen Basis-Job auf 400€, jedoch wurde dies von denen nirgends vermerkt. Als das Unternehmen insolvent angemeldet hat hab ich mich halt bei der ARGE gemeldet um denen zu sagen, dass ich jetzt keine Arbeit mehr habe. Daraufhin sollte ich die Abrechnungen einreichen, was ich auch getan habe und anhand dessen haben die jetzt bemerkt, dass ich Einkommen hatte.
Ich habe kurz gegoogelt und bin über ein paar Fälle gestolpert, in denen die Leute das Geld nicht zahlen musst aufgrund eines Fehlers der ARGE.
Mit dem Sachbearbeiter hab ich schon gesprochen, doch dieser hat es (oh Wunder) meine Unterlagen nicht auffinden können
Frage ist jetzt was ich tun kann 
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05.01.12, 00:25
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#16
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2011
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arge beziehen und zum anwalt rennen, die ham wir gern
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05.01.12, 00:47
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#17
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.395
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Zitat:
Zitat von uhu20067
arge beziehen und zum anwalt rennen, die ham wir gern
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Sei froh das du nicht in seiner Haut steckst. Meinst du im Ernst das die meisten stolz sind, Hartz4 zu beantragen? Meinst du die Leute die Hartz 4 bekommen, finden es gut arbeitslos zu sein und am Existenzminimum zu leben?
Die ARGE baut auch viel Mist, macht zuviel falsche Berechnungen, man hat faktisch nichts in der Hand. Ich sehe das doch an meinem Kumpel, wie er darunter leidet.
Dann ist es auch das Recht vom TE, sich einen Beratungsschein zu holen und sich bei einem Anwalt beraten zu lassen. Der Anwalt kann aber auch einen Brief an die ARGE aufsetzen, um der ganzen Sache etwas Druck zu machen. Ich finde es gut, das er sich einen Anwalt nehmen möchte. Dann kann die ARGE in Zukunft mit Ihm nicht alles machen, wie die gerne hätten. Dann wissen die, das Kunde X sich nicht alles gefallen lässt und zum Anwalt geht.
P.S.: Wer sollte bitte schön Ihn sonst beraten als ein Anwalt?
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05.01.12, 08:20
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#18
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unwissend
Registriert seit: Oct 2010
Ort: /home
Beiträge: 706
Bedankt: 1.140
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Zumal ich schon gesagt habe, dass ich es am liebsten nie getan hätte und gerade mal 3 Monate bei denen gemeldet bin. Aber die Ereignisse sind nunmal so gekommen und glaub mal ich versuche wirklich alles um von denen wieder los zu kommen. Da arbeite ich lieber 8 Std. 7 mal die Woche als mir jedes mal von denen den letzten Nerv zu rauben.
Wenn man die erreichen will sind die in der Mittagspause oder haben schon Feierabend. Fragt man dies rehält eine Antwort, die aber komischerweise im nachhinein garnicht mehr gilt. Einige Beleidigungen hab ich auch schon mitbekommen: Zur Begrüßung gleich mal ein "Na was will denn der Herr XXX jetzt schon wieder?!" Ohne Anwalt im Nacken werden die sowieso nichts versuchen. Nur weil etwas wichtig für mich ist, ist es nicht gleich wichtig für jemand anders.
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05.01.12, 09:02
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#19
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 241
Bedankt: 62
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keule ich arbeite und der letzte anwalt besuch hat mich 500 und nochmal 300 bei gericht gekostet....krieg nix von der arge oder so zurück ist nen knappes monats gehalt
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05.01.12, 09:27
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#20
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Nebenjob-Suchti
Registriert seit: Aug 2011
Ort: The most beautiful town
Beiträge: 117
Bedankt: 83
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Ab zum Anwalt!
Und nicht nur "Hartzer" können Unterstützung für'n Anwalt beantragen - Man muss nur wissen wo.
Und wenn du echt so wenig verdienst, dass es ein Monatsgehalt war (Also die 800 Euro), dann kann man doch aufstocken lassen?
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Auf den Alkohol - die Ursache und die Lösung aller Probleme!
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05.01.12, 10:37
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#21
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.518
Bedankt: 34.776
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Tip aus einem Forum im Netz:
"Deckblätter Deiner abzugebenden Dokumente kopieren und mit abstempeln lassen."
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05.01.12, 11:43
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#22
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 248
Bedankt: 62
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Wenn der Fehler beim Sachbearbeiter liegt, wie du behauptest. Dann darfst du das Geld zu 100% behalten. Solltest du es aber versaut haben, da du den Job nicht erwähnt hast, musst du alles zurückzahlen. Soweit ich weiß, muss man das jedoch nicht mündlich, sondern schriftlich bekanntgeben. Wenn du das schriftlich bekanntgegeben hast, und du das Geld dennoch zurückzahlen musst, kannst du ruhig Anwalt einschalten. Der wird eh bezahlt, und du gewinnst die erste Instanz definitiv.
Ich weiß wovon ich spreche, da ich ein Praktikum bei der ARGE absolviert habe. Ich hab dort auch solche Fälle erlebt, dass der Sachbearbeiter was versemmelt hat.
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05.01.12, 12:55
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#23
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Anfänger
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 15
Bedankt: 29
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Zitat:
Zitat von paffpaff
Moin,
hoffe einer von euch ist etwas genauer Informiert als ich.
Problem: Ich Leistungen von der ARGE erhalten. Jetzt verlangen die von mir Geld zurück, weil ich Einkommen durch meinen Basis-Job bis Oktober hatte. Ich habe eindeutig gesagt ich habe einen Basis-Job auf 400€, jedoch wurde dies von denen nirgends vermerkt. ( klingt nach einem Fehler deinerseits. Hast du eine entsprechende Veränderungsmitteilung abgegeben, oder nur mündlich bescheid gesagt ? ) Als das Unternehmen insolvent angemeldet hat hab ich mich halt bei der ARGE gemeldet um denen zu sagen, dass ich jetzt keine Arbeit mehr habe. Daraufhin sollte ich die Abrechnungen einreichen, was ich auch getan habe und anhand dessen haben die jetzt bemerkt, dass ich Einkommen hatte.
Ich habe kurz gegoogelt und bin über ein paar Fälle gestolpert, in denen die Leute das Geld nicht zahlen musst aufgrund eines Fehlers der ARGE. ( Vergiss die Rechtsprechung in anderen Bundesländern, bzw in den Fällen die nicht die geringste Ähnlichkeit mit deinem haben... )
Mit dem Sachbearbeiter hab ich schon gesprochen, doch dieser hat es (oh Wunder) meine Unterlagen nicht auffinden können ( Welche Unterlagen? Erstantrag, Weiterbewilligungsantrag, Änderungsmitteilung, Verdienstbescheinigungen ?? )
Frage ist jetzt was ich tun kann ( Schnapp dir deinen Bewilligungsbescheid für deine ALG II Leistungen, geh zum Amtsgericht und besorg dir nen Beratungsschein für 10 €uro und such dir anschliessend einen Fachanwalt für Soziales / ALG II Leistungen )
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Zitat:
Zitat von Cleber
hmmm.... also zur aktuellen Lage bei der Arge (Jobcenter?) habe ich keinen Plan ist ein bissl her bei mir.
Aber wenn ich diesen Schmus sehe, dass Mitarbeiter nichts mehr quittieren durfen .... nimm es ihnen doch ab:
Einfach (mit Zeuge) Hinfaxen .... die Sendebestätigung an die gefaxten Kopien heften und schon hast du den Nachweis, dass es eben dort angekommen ist....
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Falsch, der Sendebericht ist nicht ausreichend.
Zitat:
10. Lasst euch unbedingt den Empfang quittieren! Entweder auf eurer Kopie des Formulars oder, bei formlosen schriftlichen Anträgen, auf eurer Kopie des Briefes. Sollte dies nicht möglich sein (Wochenende, ARGE geschlossen etc.), dann gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Ihr werft den Brief im Beisein eines Zeugen in den Hausbriefkasten.
b) Ihr versendet den Brief per Einschreiben mit Rückschein.
Dies gilt auch, wenn euch rechtswidrig eine Eingangsbestätigung rigoros verweigert wird!
WICHTIG: Ein Telefax, auch mit Sendebericht, hat KEINE Beweiskraft!
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Aus einem anderen Forum
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05.01.12, 13:10
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#24
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unwissend
Registriert seit: Oct 2010
Ort: /home
Beiträge: 706
Bedankt: 1.140
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Zitat:
klingt nach einem Fehler deinerseits. Hast du eine entsprechende Veränderungsmitteilung abgegeben, oder nur mündlich bescheid gesagt
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ich habe es mündlich bescheid gesagt in der Anwesenheit meiner Freundin. Also Zeuge hatte ich da und eine Abrechnung vom Juli hab ich vorgezeigt, weil ich keinen Arbeitsvertrag hatte.
Meine komplette Akte. Sie wurde von einem SB zum nächsten weitergereicht und der neue kann sie jetzt nicht finden oder hat sie nicht erhalten
Zitat:
Schnapp dir deinen Bewilligungsbescheid für deine ALG II Leistungen, geh zum Amtsgericht und besorg dir nen Beratungsschein für 10 €uro und such dir anschliessend einen Fachanwalt für Soziales / ALG II Leistungen
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Heute morgen gemacht und morgen gehts dann zum Fachanwalt.
Mal schauen was dabei rum kommt
Danke schonmal an alle für die Hilfe
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05.01.12, 14:49
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#25
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Mitglied
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 310
Bedankt: 449
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Zitat:
Zitat von Ghozz
Die ARGE hat einen ausgedruckten Zettel auf die Wand geklebt, da steht: Ab dem 21.12.2011 wedern keine Bestätigung beim Empfang ausgestellt. Und mein Kumpel der seine Unterlagen da eingereicht hat, wollte gerne eine Bestätigung haben, zumindest einen Stempel, aber die Sachbearbeiterin hat sich auf den Zettel an der Wand berufen und dazu erwähnt, das sie das nicht dürfen. Ob das gesetzlich in Ordnung ist weiß ich nicht, aber eines kann ich dir sicher sagen. Ich habe Augen und Ohren, ich weiß was ich an der Wand gesehen und was ich von der Sachbearbeiterin gehört habe.
Es handelt sich um die Duisburger ARGE in 47166 Duisburg-Hamborn.
P.S.: Den Vordruck würde ich gerne mal sehen, dann könnte ich es meinen Kumpel ausdrucken.
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Den Zettel an der Wand hätt ich ja mal gern gesehen. Da hätte ich sofort ein Handyfoto von gemacht und das mit ARGE Anschrift und Abteilung im Netz verteilt.
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05.01.12, 15:33
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#26
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.395
Bedankt: 3.163
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Zitat:
Zitat von Woozzh
Den Zettel an der Wand hätt ich ja mal gern gesehen. Da hätte ich sofort ein Handyfoto von gemacht und das mit ARGE Anschrift und Abteilung im Netz verteilt.

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So ich habe mir mal die Mühe gemacht einige Fotos zu machen. Bin nach der Arbeit mal zur ARGE gefahren und einige Fotos gemacht. Ich hoffe, das die Skeptiker nun mit dem Beweisfoto zufrieden sind.

By [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] at 2012-01-05
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05.01.12, 16:06
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#27
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Newbie
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 45
Bedankt: 29
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Ich verstehe nur nicht wie einige darauf kommen, dass er das Geld evtl. nicht zurückzahlen muss. Erwerbseinkommen muss lt. Gesetz berücksichtigt werden. Inwieweit entscheidet die Höhe des Erwerbseinkommens. Dass das Jobcenter einen falschen Bescheid an den ALG-II-Empfänger sendet ändert zudem noch lange nicht das Gesetz, denn soweit ich weis kann die ARGE rückwirkend den Bescheid ändern, sobald sich entsprechende Tatsachen feststellen lassen. Und wenn man Unterlagen an das Jobcenter sendet kann man es doch mit Einschreiben gegen Rückschein verschicken. Dann hat man den Nachweis, dass etwas an das Jobcenter geschickt wurde. Und man sollte immer versuchen Kopien an das Jobcenter zu senden, denn die Originale gehören einem selbst und nicht dem Jobcenter.
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05.01.12, 17:23
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#28
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Mitglied
Registriert seit: Jan 2012
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Bedankt: 449
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Zitat:
Zitat von Ghozz
So ich habe mir mal die Mühe gemacht einige Fotos zu machen. Bin nach der Arbeit mal zur ARGE gefahren und einige Fotos gemacht. Ich hoffe, das die Skeptiker nun mit dem Beweisfoto zufrieden sind.
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Das solltest du nicht falsch verstehen - ich habe dir das schon geglaubt.
Ich finde es nur unmöglich von der ARGE!
P.S. mit meinem Foto oben hat es irgendwie nicht geklappt, deshalb ein neuer Versuch:
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05.01.12, 18:01
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#29
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.395
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Ist es überhaupt legal was die ARGE da macht, einfach einen Zettel kleben und da drauf verweisen? Wenn es legal ist, wann und wo wurde es beschlossen und von wem?
Wenn die das aber nur um Arbeit und Aufwand zu sparen aufgehängt haben, dann ist das wohl ein Unding. So kann man mit den Leuten doch nicht umspringen.
Wie sieht es in anderen Städten aus, werden da Empfangsbestätigungen ausgehändigt mit Stempel oder wird es auch so wie in Duisburg gemacht, das man einfach keinen bekommt?
Merkwürdigerweise wenn Leute Ihre Unterlagen per Post schicken, dann bekommt die ARGE es nicht, dann heißt es, wir haben nichts bekommen. Die Leute müssen auch Strafen in Kauf nehmen, weil sie nicht beweisen können, das sie es doch geschickt haben.
Sogar wenn man es persönlich abgibt, wird keine Bestätigung mehr ausgestellt, da können die auch behaupten, das man die Unterlagen nicht abgegeben hat.
Ich finde das eine richtige Sauerei gegenüber den arbeitslosen, was die da machen.
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05.01.12, 18:39
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#30
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
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Bei mir kann keine Leistung verwehrt werden, weil ich arbeite und nicht bei der ARGE bin.
Wer Veränderungen hat, als Beispiel einen Nebenjob und dazu verdient, der muss das natürlich angeben. Auch wie du erwähnt hast, wenn die nach einem Jahr das zurück fordern, da hast du auch recht, wenn man zu unrecht, ob bewusst oder unbewusst kassiert hat. Dann muss man es zurück zahlen. Natürlich kann man auch in dem Bescheid feststellen was man bekommt. Normalerweise muss man jede Veränderung mitteilen, ob man nun mehr oder weniger im Monat hat. Das ist auch die Pflicht der arbeitslosen. Kommt einer da nicht nach, werden bestimmt die Konsequenzen gezogen.
Natürlich sind die Sachbearbeiter nicht unfehlbar, auch nicht jeder arbeitslose. Aber in dieser Behörde verschwinden öfters mal zugeschickte Dokumente oder abgegebene Dokumente. Dann kann der arbeistlose wirklich nicht nachweisen, das er das geschickt hat und das Recht ist meistens bei der ARGE auf der Seite. Nicht die ARGE muss nachweisen, das man die Dokumente erhalten hat, sondern der arbeitslose und die Sperre oder Kürzung trifft den arbeistlosen umso härter.
Was ich als sauerei finde habe ich ja bereits erwähnt. Die eine ARGE gibt Bestätigungen, die andere nicht. Irgendwas ist da was nicht in Ordnung.
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05.01.12, 19:07
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#31
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
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Wo liegt denn dann das Problem bei der ARGE, eine Empfangsbestätigung auszustellen?
Ist es so schwer einen auszustellen? Dann können die arbeitslosen auch die Kosten für einen Einschreiben mit Rückschein sparen. So wäre es in der Bestätigung doch dokumentiert, welche Unterlagen abgegeben wurde. Wieso wird das in der ARGE Duisburg verwehrt und Woozzh hat eine Bestätigung bekommen. Darum geht es mir lediglich. Natürlich haben die in ARGE Duisburg solche Vordrucke, die sie in die Schublade verstaut haben. Mir reicht als Begründung dieser Verweis auf dem Zettel an der Wand nicht aus, waum die keine Bestätigungen mehr ausstellen. Deswegen bin ich wütend.
Ich habe meinen Kumpel zur ARGE gefahren, damit er seinen Antrag und weitere Unterlagen abgibt. Das waren mindestens 12-15 Blätter, die zum Teil beidseitig kopiert werden müssen. Hätte er die selber kopiert und diese als Per Einschreiben mit Rückschein geschickt, wäre er mindestens 15€ losgeworden. Ich will immer noch nicht begreifen, warum in manchen ARGE keine Bestätigungen ausgestellt werden. Das ist der Punkt, da wäre auch alles dokumentiert.
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06.01.12, 08:21
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#32
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unwissend
Registriert seit: Oct 2010
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Schwierige Geburt aber es hat sich jetzt geklärt, auch ohne Anwalt.
Das Problem was dabei entstand ist, dass der SB der für uns zuständig ist, ist krank. Die Vertretung für diesen SB meinte er sei nicht zuständig und stellte sich quer und verwies auf unsere alte SB. Zum Glück ist diese Frau kompetent und hat alles klären können, obwohl sie dafür nicht zuständig ist. Im nachhinein alles verwirrend, aber alles geklärt.
Bei mir wurde berechnet, dass ich einen 400€ Job habe wurde aber nicht angegeben. Also krieg ich jetzt für die Monate etwas Geld nachgezahlt. Anscheinend kleines Durcheinander wegen der Systemumstellung und des Krankheitsfalles =/
Von mir aus kann das Thema jetzt geschlossen werden oder als Sammelthread für andere weiterhin bestehen.
Danke an Alle für die Hilfe
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