Die GEMA hatte bemängelt, die üblichen Wort- und Hashfilter seien leicht zu umgehen. Auch ein neu installiertes Filtersystem beim One-Click-Hoster überzeugte die Hamburger Richter nicht. Im konkreten Fall ging es um urheberrechtlich geschützte Werke der Musikgruppen „Die Ärzte“ und „Böhse Onkelz“
Bei den Ärzten steht doch auf einigen Platten "Extra ohne Kopierschutz" und dann wundern die sich?!