Zitat:
Zitat von seeded
ein privatanbieter ist zur rücknahme verpflichtet, sowohl bei Schäden als auch bei "nichtgefallen" des Käufers, solange dies über das Internet geschieht. Diese tollen "Klauseln" die jeder Privatanbieter in eBay reinsetzt sind sowas von nichtssagend 
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Da ich ein Privatverkäufer bin, schließe ich jegliche
Garantie / Umtausch oder Gewährleistungsansprüche aus.
Wenn das unter seinem Artikel in der Beschreibung stand muss er garnichts.
Die rechtslage ist momentan in diesem Fall so, wenn du es nicht beschreibst das du keine Garantie gibst dann müssen sich Ver/Käufer einigen, wie sie es machen. Ein Privater Verkäufer ist niemals dazu verpflichtet Garantie / Umtausch oder Gewähleistung dem Käufer zu erbringen, für den Versand ist 100% der Käufer haftbar d.H angenommen die Ware geht beim Versand verloren und der Verkäufer kann nachweisen das er die Ware verschickt hatt, ist der Käufer schuldig denn er hätte einen nach einen sicheren Versand erbitten können.