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Käufer droht mit Anwalt .. Changsen?

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Ungelesen 26.11.10, 13:01   #1
seeded
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ein privatanbieter ist zur rücknahme verpflichtet, sowohl bei Schäden als auch bei "nichtgefallen" des Käufers, solange dies über das Internet geschieht. Diese tollen "Klauseln" die jeder Privatanbieter in eBay reinsetzt sind sowas von nichtssagend
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Ungelesen 27.11.10, 19:27   #2
Lord_Wellington
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Zitat:
Zitat von seeded Beitrag anzeigen
ein privatanbieter ist zur rücknahme verpflichtet, [...] auch bei "nichtgefallen" des Käufers, solange dies über das Internet geschieht. Diese tollen "Klauseln" die jeder Privatanbieter in eBay reinsetzt sind sowas von nichtssagend
Sorry, aber das ist falsch. Das Fernabsatzrecht ist in §312b BGB geregelt, und dort steht:

Zitat:
Fernabsatzverträge sind Verträge [...], die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher [...] abgeschlossen werden.
Bei einem Verkauf von Privat zu Privat besteht also kein allgemeines Widerrufsrecht, weil dies nur bei Fernabsatzverträgen vorgeschrieben ist.

Was die Klauseln bei eBay angeht, hast du aber Recht. Die sind überflüssig, weil das Gesetz natürlich auch dann gilt, wenn es nicht nochmal im Angebot wiederholt wird.
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Ungelesen 27.11.10, 21:51   #3
Lithiumx3
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Zitat:
Zitat von seeded Beitrag anzeigen
ein privatanbieter ist zur rücknahme verpflichtet, sowohl bei Schäden als auch bei "nichtgefallen" des Käufers, solange dies über das Internet geschieht. Diese tollen "Klauseln" die jeder Privatanbieter in eBay reinsetzt sind sowas von nichtssagend
Da ich ein Privatverkäufer bin, schließe ich jegliche

Garantie / Umtausch oder Gewährleistungsansprüche aus.

Wenn das unter seinem Artikel in der Beschreibung stand muss er garnichts.


Die rechtslage ist momentan in diesem Fall so, wenn du es nicht beschreibst das du keine Garantie gibst dann müssen sich Ver/Käufer einigen, wie sie es machen. Ein Privater Verkäufer ist niemals dazu verpflichtet Garantie / Umtausch oder Gewähleistung dem Käufer zu erbringen, für den Versand ist 100% der Käufer haftbar d.H angenommen die Ware geht beim Versand verloren und der Verkäufer kann nachweisen das er die Ware verschickt hatt, ist der Käufer schuldig denn er hätte einen nach einen sicheren Versand erbitten können.
Lithiumx3 ist offline   Mit Zitat antworten
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