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Nexes44 26.11.10 12:38

Käufer droht mit Anwalt .. Changsen?
 
Hallo

Ich habe vor kurzem jemanden ein Teil verkauft und dieses auch sehr gut eingepackt.

Ich habe ihn vorher gute Bilder von dem Objekt geschickt , sowie eine Beschreibung gegeben. Der Teil hatte zwar Mängel / Gebrauchsspuren aber hat bei mir immer 100% gelaufen.
Das habe ich ihm so gesagt und die Mängel auch klar genannt.

Jetzt fängt er aber an rumzumotzen , das ich das Teil falsch beschrieben hätte und ein Transportschaden entstanden wär .

Falsch beschrieben hab ich es aber nicht da er sich über ein Mängel beschwert den ich ihm ganz klar genannt habe. Und der Transportschaden ist natürlich ärgerlich , aber ich würde mein Arsch drauf verwetten das ich den Artikel ausreichend verpackt hab.

Das ganze ist als "privatkauf" abgelaufen , sprich wir haben über Icq geschrieben , er hat mir das Geld überwiesen , ich den Artikel zugesendet.


Wie sollte man mit sowas am besten umgehen?


Gruss

Saeya 26.11.10 12:54

Hmm...normalerweise sind Privatverkäufer nicht zur Rücknahme verpflichtet. Wenn du ihm Mängel genannt hast und er keinen versicherten Versand wollte, ist es nicht deine Schuld, solange du das irgendwie schriftlich hast. Wenn man nichts hat, wo steht das ihr das geklärt habt, ist das ziemlich doof. Aber eigentlich..dürfte er dir da nichts können, weil du dein Gewerblicher Verkäufer bist und damit keine Garantiepflicht hast. Wenn er vorher einverstanden war, ist das sein Problem.

Würde ich jetzt sagen, auf Ebay läuft das ja quasi auch so.

seeded 26.11.10 12:55

Zitat:

Transportschaden
dafür haftest du nur wenn du es wirklich scheiße verpackt hast, du sagst du hättest es gut verpackt?
=> Dann lass es drauf ankommen, er blufft zu 99,99%


Zitat:

normalerweise sind Privatverkäufer nicht zur Rücknahme verpflichtet.
fail!

Saeya 26.11.10 12:58

@seeded

Kannst du dein "fail" auch genauer begründen? Ne wirklich sinnvolle Antwort ist das nicht..

seeded 26.11.10 13:01

ein privatanbieter ist zur rücknahme verpflichtet, sowohl bei Schäden als auch bei "nichtgefallen" des Käufers, solange dies über das Internet geschieht. Diese tollen "Klauseln" die jeder Privatanbieter in eBay reinsetzt sind sowas von nichtssagend :)

Nexes44 26.11.10 13:02

Ja wurde sehr gut verpackt .. mit mehrere Lagen Polsterfolie , dann so mit Klebeband umwickelt das nichts verrutschen kann in der Polsterfolie und dann ein großes Packet genommen und zu allen Seiten nochmal gut gepolstert.


Wie meinst du das mit Fail ? kann es passieren das man den Artikel zurücknehmen muss als Privatverkäufer? Wenn ja unter welchen Umständen?

Saeya 26.11.10 13:03

Also mir wurde das so erklärt, man kauft schließlich "wie gesehen und beschrieben" und solange das ein transportschaden ist und der Käufer keinen versichterten Versand wollte...kann der Verkäufer ncihts dafür.

seeded 26.11.10 13:05

Zitat:

wie gesehen und beschrieben
gibt es, zumindest im Internet, nicht (mehr).

painjester 26.11.10 13:09

Was hast du so gut verpackt, dass es dennoch kaputt ging? Teil ist sehr aufschlußreich ... :)
Und die Transportschäden hätte er mit Bildern dokumentieren können, oder wenns von außen sichtbar, die Annahme verweigern. Wenn du es falsch beschrieben hast und er ein Log vom ICQ Chat hat, dann siehts natürlich schlecht für dich aus.

Saeya 26.11.10 13:11

Zitat:

Transportschäden hätte er mit Bildern dokumentieren können
Wenn er das nicht hat, ist es doch auch nicht nachweisbar ob der Verkäufer schuld ist oder? Weiß nicht recht..da könnte ja jeder das Teil hinwerfen und dann sagen das wäre so bei ihm angekommen oder nicht?

seeded 26.11.10 13:13

frag doch mal in einem jura-forum nach wer in der beweispflicht ist.
:)

hirsebrey 26.11.10 13:25

Zitat:

Zitat von Nexes44 (Beitrag 21584168)
Wie sollte man mit sowas am besten umgehen?

Ich würde mir einen Strick nehmen

undertakeratmyhouse 26.11.10 13:32

Wenn er ist wirklich drauf ankommen lässt und behauptet du hättest ihm die Mängel zb. nicht gesagt/geschrieben so kannst du doch wohl in deinem ICQ Verlauf nachsehen ?
Ich glaube das dies dann Beweisen würde, ob es dann zugelassen wird ist eine andere Frage ;)

Nexes44 26.11.10 13:33

Stricke waren leider ausverkauft... trotzdem danke für deine Antwort , ich werde mir einen hohlen sobald die wieder vorhanden sind.


:rolleyes:



Es war ein Mofazylinder.. bei diesem ist wohl ein Kolbenring gebrochen.

Die Dinger sind natürlich sehr empfindlich , aber das ganze war gut verpackt .
Es kann ja auch gut möglich sein das er durch zu schroffes auspacken den Artikel schon beschädigt hat ?


Ich werde auch mal im Jura-forum nachfragen , danke schonmal für eure Antworten ..


Gruss

Edit: Im Icq Log haben wir nicht weiter über das Thema gesprochen , aber ich habe den Verlauf der Privaten Nachrichten in dem Forum wo ich das Teil zum verkauf angeboten habe. Dort wird von mir eindeutig dieser Mängel erwähnt.

Katzenfisch 26.11.10 14:19

Wenn ich das jetzt richtig verstehe, soll der Transportschaden ein gebrochener Kolbenring sein?!? Ich nehme an, der Ring war auf dem Kolben und dieser wiederum im Zylinder. Wenn das der Fall ist, kann der Ring nicht beim Transport brechen, das ist völlig an den Haaren herbeigezogen. Er hat vermutlich den Ring beim Einbau zerstört, und versucht jetzt, einen neuen zu bekommen.

Nexes44 26.11.10 14:27

Ja das hast du richtig verstanden.

Der Kolben hatte 2 Kolbenringe , die vor dem Verpacken noch ganz waren. Als das Packet bei ihm ankam war angeblich einer gebrochen.


Die Kolbenringe waren auf dem Kolben und dieser war im Zylinder ( auch richtigrum , nicht so das sich zb der Kolbenring in einem Kanal verhacken konnte ).

Den Zylinder hab ich mit Folie so umwickelt das der Kolben sich nicht hätte bewegen können.

Laut Käufer lag der Zylinder aber "loose" im Packet was unmöglich ist.

Setchan 26.11.10 14:45

Genau sowas ähnliches ist mir auch schon passiert, allerdings beim Verkaufs eines i-pods über Amazon. Ich war damals allerdings so blöd und hab mich von dem Typen der wirklich lange und ernsthaft mit Anwalt gedroht hat einschüchtern lassen und die Rücknahme dann privat geregelt. I-Pod lief angeblich überhaupt nicht
Der hat mir dann das ganze allerdings per nachnahme zugeschickt ich habs nicht angenommen er hat noch mehr terror gemacht, wieder per nachnahme geschickt bis ichs irgendwann genommen habe und am Ende hatte ich den angeblich kaputten I-Pod (der einwandfrei lief) zuhause und hab sogar minus gemacht mit dem "geschäft".

Als Ich mich bei Amazon selbst erkundigt habe wars leider schon zu spät und hätte ich das über den service geregelt bzw. die gleich eingeschaltet hätte ich garnichts zurücknehmen müssen usw.

fazit: Solange du irgendwo nachweislich die Artikelbeschreibung und am besten den schriftlichen "kaufvertrag" hast würd ich sagen scheiß auf den typen.
Will er dich in Knast bringen? hehe...

Slazer23 26.11.10 16:54

Lass dich nicht von Drohungen beeinflussen.
Wenn der Käufer wirklich mit dem Anwalt kommt, kontaktier ebenfalls einen Anwalt und lass dich beraten.
Sich vorher verrückt machen bringt sowieso nichts.
Warte ab OB etwas kommt und reagiere dementsprechend.

HB_Bun 26.11.10 16:57

Warenschulden sind Holschulden oder nicht?
Der Erfüllungsort für dich ist die Abgabe beim Postboten, für alles was danach mit der Sache passiert haftet der Käufer.

calita 26.11.10 20:40

Sorry für Offtopic,
aber kann mal jemand was gegen die Vergewaltigung des Wortes "Chancen" im Topic machen?

bitpower 26.11.10 20:57

Hey jetzt werft nicht alles durcheinander Hol und Bringschuld gibt es nur unter Kaufleuten nicht bei Privat. Lass den Typen einfach reden was er will zumahl er Dir rein rechtlich nichts kann so Lange Du natürlich die Wahrheit sagts. Ansonnsten ist es vorsätzlicher Betrug und dafür gibts bei Gericht auf die Fresse wenn dieser nachgewiesen wird !

CherryCola 26.11.10 20:58

Nicht ganz richtig was hier einige sagen... bei einem privatverkauf hat meistens der käufer schlecht karten.

Was bist du beruflich?

Beispiel: Du kaufst von Privat ein gebrauchtes Auto. Du fährst los und das Ding fliegt in der ersten rechts kurve auseinander. Er sagt daraufhin er habe davon nichts gewusst. Nun ist es erstmal an dir zu beweisen das er es eben doch wusste. Wenn er Bürokaufmann usw. ist hast du absolut keine Chance. Wenn er KFZ-Tech. ist sieht die Sache schon ganz anders aus.

Wenn du ihm die bekannten Mängel gesagt hast und du von dem anderen Mängel nichts wusstest (tippe jedoch eher auf beim Einbau vermurkst wie bereits o.g.) ist er chancenlos.

Außerdem, keine Angst, Anwälte sind teuer. Sprich 2 Anwaltsbriefe übersteigen vermutlich den Wert des Zylinders.

Katzenfisch 26.11.10 21:44

Es ist offensichtlich, dass er hier mit allen Mitteln auf Geld abzielt. Wenn der Kolben im Zylinder war, ist es technisch nicht möglich, dass einer der Kolbenringe bricht. Wenn irgendeine Form von Kraft von oben oder unten einwirken würde, würde sich eher der Kolben in der Lauffbahn bewegen. Wirkt sie seitlich ein, müsste die Kraft so enorm sein, dass der Zylinder verformt werden müsste. Die einzige Möglichkeit wäre, wenn der Kolben in der Laufbahn verdreht wird und der Ring in einen Überström-Kanal oder in Ein/Auslass einfedert. Aber auch dann bricht er nicht sofort, man müsste schon mit Gewalt auf den Kolben schlagen, damit der Ring letztendlich bricht.
Über angebliche "Transportschäden" musst du dir also keine Gedanken machen.

Die einzige Frage ist, ob er sich traut, mit dieser Lüge zu einem Anwalt zu gehen und dem was vorzumachen. Und ich vermute sehr stark, dass das nicht der Fall sein wird.

Ich hatte auch schonmal mit so einem zu tun, hat behauptet, ein Getriebe von mir würde sich nicht schalten lassen. Am Tag vor dem Versand gings noch. Er hat auch mit Anwalt usw gedroht, aber ich wusste ja, dass seine Story erfunden war, es kam auch nichts mehr nach.

Nexes44 27.11.10 18:19

Zitat:

Zitat von calita (Beitrag 21586520)
Sorry für Offtopic,
aber kann mal jemand was gegen die Vergewaltigung des Wortes "Chancen" im Topic machen?


Sorry .. war nicht ganz bei der Sache als ich diesen Thread eröffnet habe da ich vorher schon sehr viel mit dem Verkäufer geredet habe und die Schnauze vom schreiben voll hatte.



Also immoment sieht es wie folgt aus : Die Anschuldigungen sind stark abgeschwächt als er sich wieder beruigt hatte und hat sich letzdenendes für seine Wortwahl entschuldigt.
Hat dann auch gesagt das der Zylinder bereits laufen würde .


Ich denke da wird nichts mehr kommen .

Vielen dank für eure Antworten , war doch etwas verunsichert da ich so ein Problem noch nie hatte.

Gruss.:T

Lord_Wellington 27.11.10 19:27

Zitat:

Zitat von seeded (Beitrag 21584294)
ein privatanbieter ist zur rücknahme verpflichtet, [...] auch bei "nichtgefallen" des Käufers, solange dies über das Internet geschieht. Diese tollen "Klauseln" die jeder Privatanbieter in eBay reinsetzt sind sowas von nichtssagend :)

Sorry, aber das ist falsch. Das Fernabsatzrecht ist in §312b BGB geregelt, und dort steht:

Zitat:

Fernabsatzverträge sind Verträge [...], die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher [...] abgeschlossen werden.
Bei einem Verkauf von Privat zu Privat besteht also kein allgemeines Widerrufsrecht, weil dies nur bei Fernabsatzverträgen vorgeschrieben ist.

Was die Klauseln bei eBay angeht, hast du aber Recht. Die sind überflüssig, weil das Gesetz natürlich auch dann gilt, wenn es nicht nochmal im Angebot wiederholt wird.

El Niño 27.11.10 19:41

ich glaube eher das der käufer zu blöd war den zylinder auf den kolben zu setzten und der ring deshalb gebrochen ist .
so dann soll er mal beweisen das er nicht selbst den kolben ring zerstört hat :D im gegenzug so ein zylinder für ne mofa kostet 30 -50 euro die anwalts kosten liegen viel höher lol
Lass dich nicht von so einem verarschen und falls er doch so dämlich ist und zum anwalt geht dann haste eben das packet unter zeugen verpackt und schon ist er wieder der angschissene
...

Lithiumx3 27.11.10 21:51

Zitat:

Zitat von seeded (Beitrag 21584294)
ein privatanbieter ist zur rücknahme verpflichtet, sowohl bei Schäden als auch bei "nichtgefallen" des Käufers, solange dies über das Internet geschieht. Diese tollen "Klauseln" die jeder Privatanbieter in eBay reinsetzt sind sowas von nichtssagend :)

Da ich ein Privatverkäufer bin, schließe ich jegliche

Garantie / Umtausch oder Gewährleistungsansprüche aus.

Wenn das unter seinem Artikel in der Beschreibung stand muss er garnichts.


Die rechtslage ist momentan in diesem Fall so, wenn du es nicht beschreibst das du keine Garantie gibst dann müssen sich Ver/Käufer einigen, wie sie es machen. Ein Privater Verkäufer ist niemals dazu verpflichtet Garantie / Umtausch oder Gewähleistung dem Käufer zu erbringen, für den Versand ist 100% der Käufer haftbar d.H angenommen die Ware geht beim Versand verloren und der Verkäufer kann nachweisen das er die Ware verschickt hatt, ist der Käufer schuldig denn er hätte einen nach einen sicheren Versand erbitten können.

Quarz 28.11.10 01:43

Danke, Danke an Lord_Wellington für die Klärung, schon beim Lesen taten mir die Augen weh.
Auch was lihitumx3 sagte bestätigt das:!

Ich weiß ja nicht wie es in RUssland geregelt ist, aber wir gehen davon aus, dass es sich um ein EU Land geht.

Du hast doch DHL benutzt oder?
Wenn es wirklich ein Transportschaden ist, dann hinterfragt dann diese, wie du es verpackt hast.
Sie wollen meist auch ein "Beweiß" dafür haben, sprich einen Zeugen oder ein Bild des verpackenten Objektes.

cracklink 28.11.10 04:44

dhl hat auch so eine tolle klausel bei versichertem versand: ein paket (b.z.w. inhalt) muss einen sturz aus 90 cm höhe unbeschadet überstehen sonst haften die nicht.


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