hätte mal eine Frage auch in Sachen Verträge. Und zwar in Sachen Mietvertrag.
Folgender Sachverhalt:
Zwei Leute möchten zusammen (also WG) eine Wohnung Mieten. 3ZKB. Machen das auch. Nachdem beide den Mietvertrag unterschreiben stirbt der eine!
Wird der Vertrag nichtig? Muss der andere den Vertrag für den Toten mit übernehmen?