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myGully |
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08.10.11, 22:52
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#1
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Pokermaestro^^
Registriert seit: Oct 2008
Ort: nähe Kaiserslautern
Beiträge: 1.041
Bedankt: 338
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Mietvertrag gültig?
Hallo leutz,
hätte mal eine Frage auch in Sachen Verträge. Und zwar in Sachen Mietvertrag.
Folgender Sachverhalt:
Zwei Leute möchten zusammen (also WG) eine Wohnung Mieten. 3ZKB. Machen das auch. Nachdem beide den Mietvertrag unterschreiben stirbt der eine!
Wird der Vertrag nichtig? Muss der andere den Vertrag für den Toten mit übernehmen?
Thx für Info.
Gruß
scorp32
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08.10.11, 23:17
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#2
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Newbie
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 45
Bedankt: 29
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Person B bleibt Mieter und evtl. treten die Erben ebenfalls in das Mietverhältnis ein.
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09.10.11, 09:04
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#3
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aktiver Eisenbahner
Registriert seit: May 2011
Ort: da, wo es Berge gibt
Beiträge: 361
Bedankt: 330
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Wenn beide unterschrieben haben, geht das Mietverhältnis auf den Überlebenden über. Die Erben KÖNNEN in das Mietverhältnis eintreten, wenn sie ebenfalls im Mietobjekt gewohnt haben.
Macht anders ja auch keinen Sinn; wer will den schon als Erbe eine zweite Wohnung am Hals haben.
__________________
Alle Angaben ohne Gewehr
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28.10.11, 00:58
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#4
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Newbie
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 45
Bedankt: 29
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Wohl noch nie geerbt oder? Man tritt tatsächlich in das Mietverhältnis ein und muss selber kündigen. Wenn die Erben keine Mieter wären, wird es schwierig in die Wohnung zu kommen, da ja die rechtliche Grundlage wegfallen würde.
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