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scorp32 08.10.11 22:52

Mietvertrag gültig?
 
Hallo leutz,

hätte mal eine Frage auch in Sachen Verträge. Und zwar in Sachen Mietvertrag.
Folgender Sachverhalt:

Zwei Leute möchten zusammen (also WG) eine Wohnung Mieten. 3ZKB. Machen das auch. Nachdem beide den Mietvertrag unterschreiben stirbt der eine!
Wird der Vertrag nichtig? Muss der andere den Vertrag für den Toten mit übernehmen?

Thx für Info.

Gruß

scorp32

Footer1 08.10.11 23:17

Person B bleibt Mieter und evtl. treten die Erben ebenfalls in das Mietverhältnis ein.

Saftkutscher 09.10.11 09:04

Wenn beide unterschrieben haben, geht das Mietverhältnis auf den Überlebenden über. Die Erben KÖNNEN in das Mietverhältnis eintreten, wenn sie ebenfalls im Mietobjekt gewohnt haben.
Macht anders ja auch keinen Sinn; wer will den schon als Erbe eine zweite Wohnung am Hals haben.

Footer1 28.10.11 00:58

Wohl noch nie geerbt oder? Man tritt tatsächlich in das Mietverhältnis ein und muss selber kündigen. Wenn die Erben keine Mieter wären, wird es schwierig in die Wohnung zu kommen, da ja die rechtliche Grundlage wegfallen würde.


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