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[Recht & Politik] Nach dem Verbot: Die E-Zigarette stiftet Verwirrung

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Ungelesen 18.01.12, 20:42   #1
Toclek
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Standard Nach dem Verbot: Die E-Zigarette stiftet Verwirrung

Zitat:
Die NRW-Gesundheitsministerin stellt klar, dass der Handelmit E-Zigaretten verboten ist, aber niemanden schert es. Das Geschäft brummt weiterhin.

Die Liste der Geschmacksrichtungen liest sich wie im Eissalon, und zwar einem besonders gut geführten: Haselnuss, Vanille, Tropic, Kiba, Capuccino, Tabak, Eierlikör . . . Tabak? Tabak, und zwar in mehreren Aromen: Denn hier wird kein Eis verkauft, sondern die E(lektrische)-Zigarette. „Die meisten Leute mischen sich ein Tabak-Aroma darunter“, sagt Sven Müller, Mitinhaber des Ladens „e-smokers-queen“ in Bochum – wer will schon, um mal weitere E-Geschmäcker aufzuzählen, „Ingwer“ pur rauchen oder „Käsekuchen“?

Wobei, sie sagen nicht „rauchen“, sie sagen „dampfen“. Dampfen ist das neue Rauchen: Das eigentliche Haushaltskleingerät E-Zigarette erhitzt eine Flüssigkeit in seinem Innern, die einen Geschmack enthält und, wenn man will, Nikotin; durchs Erhitzen entsteht Dampf, und der wird dann inhaliert. „Ich hab’ 24 Jahre geraucht, zuletzt zweieinhalb Packungen Gauloises am Tag“, sagt Rainer Clausen, auch Inhaber. Nun dampft er: „Nach drei Wochen hab’ ich gemerkt, ich krieg’ wieder besser Luft, und ich komm’ morgens besser raus.“

Doch vielleicht ist es mit dem Laden, mit der ganzen jungen Branche bald wieder vorbei: Denn für NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) ist der Verkauf illegal. Und die E-Zigarette eine Gesundheitsgefahr. „Die sollen das nachweisen, bevor sie verbieten“, sagt Müller: „Da haben sich ja Leute was aufgebaut, da hängen Existenzen dran.“

1,2 Millionen Deutsche ziehen an der E-Zigarette

Denn im Schatten der anwachsenden Tabakrauchverbote ist die E-Zigarette plötzlich ein Massenprodukt geworden, an dem angeblich schon 1,2 Millionen Deutsche ziehen – und das ist nur der Wert von Mittwoch. Sie wird beworben als gesündere und billigere Alternative zum Tabak, ja als Anfang vom Ausstieg; sie wird verkauft in Fachgeschäften und am Kiosk. „Das brummt bis zum Gehtnichtmehr“, sagt Thilo Heuser, Anwalt aus Schwelm, der verschiedene E-Händler vertritt. Doch ob die E-Zigarette eine Zukunft hat, das weiß man nicht so recht. Mit einem Erlass vor Weihnachten wollte die Ministerin die Lage klären („Handel und Verkauf von E-Zigaretten . . . sind gesetzlich verboten“), hat aber vor allem Verwirrung angerichtet.

Was ist das schließlich für ein lachhaftes Verbot? Es droht mit Gefängnis, aber zugleich sieht man in besten Innenstadt-Lagen die neuen Läden. Und Frauen, die man bisher arglos einschätzte als die netten Damen aus der Lottostelle, sind offenbar kaltblütige Übeltäter – hängen sie doch E-Reklamen auf wie: „Hier erhältlich!“ „Jetzt neu!“ Der Widerspruch führt so weit, dass Menschen an Theken diskutieren, ob man im Restaurant eine E-Zigarette anzünden darf (nein). Und was ist überhaupt in den Wagen der Bahn? Auch nichts Neues.

Keine Aufforderung zum Handeln

Freilich sei der Erlass der Ministerin keine Aufforderung zum Handeln gewesen, so ein Sprecher, sondern nur die Darstellung der Rechtslage. Kontrollieren und unterbinden müssten Kreise und Kommunen. Tun sie aber nicht, fast alle nicht. Man stimme sich noch mit dem Land und anderen Städten ab, teilt etwa Bochum mit, und suche eine Lösung, die dem Gesundheitsschutz und dem Interesse der Händler diene. E-Anwalt Thilo Heuser erklärt sich die Tatenlosigkeit so: „Im Sommer entscheidet die EU. Wenn die Behörden jetzt den Verkauf verbieten, und die EU erlaubt ihn, dann kommen da Schadenersatzforderungen in zweistelliger Millionenhöhe.“

Denn 60 bis 70 Euro kostet allein das Starter-Paket. Geschmäcker und Nikotin sind dann aber deutlich billiger als Tabak. „Von mir aus kann der Staat eine Steuer draufsetzen, wenn das die Lösung ist“, sagt Müller, der Händler. Für die 60 Euro zum Start bekommt man ein wahres Technologie-Paket: zwei E-Zigaretten (damit man weiterdampfen kann, wenn der eine Akku leer ist), dazu mehrere Mundstücke, Akku, Ladegerät und die dringend nötige Bedienungsanleitung. Und natürlich den Adapter – für den Zigarettenanzünder im Auto.
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Ungelesen 19.01.12, 12:44   #2
vialukai
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Wann werden alle Nebelmaschinen in den Diskotheken verboten die mit dem selben Fluid(Glykohl) betrieben werden und lediglich einen passiven Wasserdampf ausstoßen? Ganz zu schweigen von Raumdufterfrischern und Wunderbäume!?

Nein hier geht es nicht um angebliche Apothekenpflichtige Substanzen, nein hier sieht man eher das die Felle davon schwimmen, da die Raucher auf die E-Ziagrette umsteigen und somit Steuern geschmälert werden.
Aber war das nicht eine Argumentation zum Gesundheitsschutz des Volkes die normalen Zigaretten immer teurer werden zu lassen, damit alle aufhören zu rauchen? Man dachte in der Regierung so, dass das gemeine Volk weiter rauchen würde egal wie teuer man den Tabak durch Erhöhung der Steuer werden lässt.
Leider wird hier, durch die E-Zigarette wohl ein Strich durch deren Rechnung gemacht.
Ob hier nicht die Tabakindustrie nachgeholfen hat solch ein Gesetz durch zu bringen?
Wo bleibt denn der Bericht in der Bild über evtl. Gaben(Autos, Urlaube usw.) an Politikern um so ein Gesetz einzubringen auf die Schnelle?

Ist doch das gleiche wie mit dem Benzin/Diesel, es würde schon längst Autos geben die mit anderen Antrieben* fahren, doch da spendet unsere Regierung 1 Milliarde Euro jedes Jahr an die 4 größten Autohersteller unter der Bedingung so ein Fahrzeug zu entwickeln und keiner schafft es seit 2009! Da frage ich mich ob das eher ein Schweigegeld ist um NICHT so ein Fahrzeug auf den Markt zu bringen?

*Wasserstoffantrieb durch chemische Reaktion innerhalb des Tanks in einem Auto mit destilliertem Wasser welches durch ein Verfahren in Knallgas umgewandelt wird dieses dann zur Verbrennung in einem Motor zur Gewinnung von Strom genutzt wird. Der Antrieb des Fahrzeuges erfolgt durch E-Motoren, da hier eine effektivere Umsetzung der Energie erfolgt.
Endprodukt wäre wiederum nur Wasserdampf.
Diese Techniken gibt es bereits einzeln, allerdings noch nicht zusammengefasst und als gesamtes Patent eingetragen.
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Ungelesen 19.01.12, 13:41   #3
vialukai
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Das scheint gerade der Knackpunkt zu sein. Ich habe im Internet dazu folgendes gefunden:

Zitat:
Gesundheitsministerin Barbara Steffens hat heute in Düsseldorf vor dem Verkauf von elektronischen Zigaretten, die im Handel als E-Zigaretten angeboten werden, gewarnt. "Der Handel und der Verkauf von E-Zigaretten sowie von liquidhaltigen Kartuschen, Kapseln oder Patronen für E-Zigaretten sind, sofern die arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, gesetzlich verboten. Insbesondere nikotinhaltige Liquids dürfen nur mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Bei nikotinfreien Liquids ist im Einzelfall anhand der Inhaltsstoffe zu prüfen, ob sie den arzneimittelrechtlichen Vorschriften unterliegen. Wer gegen die genannten Vorschriften des Arzneimittelgesetzes verstößt, setzt sich der Gefahr strafrechtlicher Ahndung aus. Eine Information über diese geltende Rechtslage habe ich heute an die Bezirksregierungen und die Kreise sowie kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht", erläuterte die Ministerin.
Leider ohne Quellangabe.

Das einzige was ich herausgefunden habe ist die Verwendung von Nikotin, denn das sollte nur in Apotheken erhältlich sein, weil es ein Giftstoff ist.

Meiner Meinung nach müsste jeder Wasserkessel, Kaffeautomat ect. eine arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Prüfung unterzogen werden, denn was anderes macht die E-Zigarette auch nicht, bei allen atmen etwas ein, in der Regel ist es Wasserdampf und dieser ist bekanntlich nicht schädlich, sonst dürfte ein Mensch auch nicht in eine Sauna.
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Ungelesen 19.01.12, 19:27   #4
H4RD4NG3L
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Zitat:
Zitat von vialukai Beitrag anzeigen
Meiner Meinung nach müsste jeder Wasserkessel, Kaffeautomat ect. eine arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Prüfung unterzogen werden, denn was anderes macht die E-Zigarette auch nicht, bei allen atmen etwas ein, in der Regel ist es Wasserdampf und dieser ist bekanntlich nicht schädlich, sonst dürfte ein Mensch auch nicht in eine Sauna.
Naja geht auch nicht um den Wasserdampf, sondern um die Aromen die in den Liquids enthalten sind.Wären die auf natürlicher Basis würde kein Hahn danach krähen.
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Ungelesen 19.01.12, 22:09   #5
vialukai
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Zitat:
Zitat von H4RD4NG3L Beitrag anzeigen
... um die Aromen....
Also mal ehrlich ich finde heute Aromen in Lebensmitteln, in Parfums, in Brise OneTouch, auf dem WC Papier und so weiter, wurden die einem Test unterzogen und für den Verkauf genehmigt?

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Normalerweise würde hier jetzt eigentlich ein super langer Text stehen, aber ich gehe meine Texte immer nochmal durch und überlege mir immer ob ich sie publiziere, da mir leider in der Vergangenheit es hier bei mygully mal passiert ist, dass mein Account ohne Warnung gelöscht wurde und somit alle positiven Beiträge verschwanden, lösche ich halt immer wieder meine Beiträge vor dem einstellen selber oder lasse nur kurze Sätze stehen.
So auch dieses mal, schade um meinen Text, aber immer wenn ich so einen Text schreibe, rede ich es mir auch irgendwie von der Seele, leider ohne das es jemand zur Kenntnis nehmen könnte.
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
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Ungelesen 20.01.12, 11:21   #6
slimru
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Also Chemie rauchen bzw inhalieren soll nicht schädlich sein? Der war gut

Das ist wieder nur weil es eine "Neuheit" ist, alle finden es toll, alle sehen nur die Vorteile (typisch Teleshopping...)

Wartet ab bis die ersten Fälle in die Schlagzeilen kommen.

Kennt ihr noch dieses SPICE? Auch angeblich garnicht schädlich, bis die ersten das übertrieben haben und verreckt sind.

Ich persönlich denke über die E-Ziggi genauso, klar ab und zu schadet das sicher nicht, aber es gibt immer so Idioten die übertreiben müssen, die rauchen sich diese E-Ziggarette bis ihnen der Schädel qualmt und das ist sicher nicht gesund.
__________________
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Ungelesen 20.01.12, 12:13   #7
thyriel
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Zitat:
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Also Chemie rauchen bzw inhalieren soll nicht schädlich sein? Der war gut
Nenn mir mal ein Ding das du in dich aufnimmst und nicht aus Chemie besteht

Zitat:
Kennt ihr noch dieses SPICE? Auch angeblich garnicht schädlich, bis die ersten das übertrieben haben und verreckt sind.
Mit übertriebener Aufnahme ist alles gesundheitsschädlich, wenn du 10l Wasser säufst auf einmal bist auch tot
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Ungelesen 19.01.12, 13:51   #8
TheBandicoot
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Ich habe schon oft Leute mit E- Zippen im Rauchverbot stehen sehen. Und? Es stinkt nicht, also warum sollte es verboten sein? Obendrein kann man jetzt auch "Rauchen", ohne dabei sich und seine Mitmenschen mit echtem Tabakqualm und -gestank zu verpesten. Meinetwegen sollen auf die E- Zigaretten auch Steuern erhoben werden. Spätestens dann gibt es genügend Anleitungen im Netz, wie man sich die Kartuschen und ihre Befüllungs selbst anfertigt.

Wen kümmerts, ich bin Nichtraucher und bleibe es auch. Aber ich freue mich für meine Eltern, die bislang an jedem Versuch, das Rauchen aufzugeben, gescheitert sind. Mit den E- Zippen schaffen sie es.
__________________
Die zwei eisernen Regeln des Erfolgs:
1. Verrate niemals alles, was Du weißt.
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Ungelesen 19.01.12, 19:17   #9
Basic586
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E Ziggis haben nur Vorteile

keine Waldbrände, keine Kippen Reste mehr, kein Gestank und vieles mehr.

Die Politiker sind zu stolz auf den Nichtraucherschutz.
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Ungelesen 19.01.12, 21:55   #10
andy9000
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Zitat:
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Ich habe schon oft Leute mit E- Zippen im Rauchverbot stehen sehen. Und? Es stinkt nicht, also warum sollte es verboten sein? Obendrein kann man jetzt auch "Rauchen", ohne dabei sich und seine Mitmenschen mit echtem Tabakqualm und -gestank zu verpesten. Meinetwegen sollen auf die E- Zigaretten auch Steuern erhoben werden. Spätestens dann gibt es genügend Anleitungen im Netz, wie man sich die Kartuschen und ihre Befüllungs selbst anfertigt.
bin da ganz deiner Meinung.
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Ungelesen 19.01.12, 21:34   #11
freak999
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Zitat:
Die sollen das (Gesundheitsgefahr) nachweisen, bevor sie verbieten.
Hä was?
Das kenn ich aber andersherum.

Aber via hat auch irgendwie recht, solang kein Verdacht besteht dass sie schädlicher als echte Zigaretten sein könnten ist das Verbot natürlich ein Unding.
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Ungelesen 20.01.12, 14:33   #12
JuLeZ
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Ich schätze eher das die Politiker was dagegen haben wegen der Tabaksteuer, ist eine Einnahmequelle weniger...
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Ungelesen 20.01.12, 15:17   #13
elixter
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mst. nu kann ich meine mega idee mit dem e-joint auch an den nagel hängen -.-
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Ungelesen 20.01.12, 16:59   #14
Phillip_mc
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Die typen aufm schulhof laufen auch schon mit den dingern rum 0o
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Ungelesen 20.01.12, 17:10   #15
Dragonit
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zu dem thema hab ich 3 videos

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da wir alles erklärt
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Ungelesen 20.01.12, 23:44   #16
proxima_centauri
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Die Videos erklären es ganz gut.

Kurz kann man zum Thema sagen:
- E-Zigaretten sind nicht unbedingt gesund (Nikotin ist nunmal ein Nervengift), aber immernoch wesentlich weniger gesundheitsschädlich als Rauchen (Da hat man den ganzen schädlichen Dreck im Kondensat von der Tabakverbrennung)
- Gefahren durch "Passivrauchen" kann man bei E-Zigaretten im Prinzip vergessen, was da übrig bleibt ist kaum messbar
- Für Raucher ist der Umstieg lohnend, da es weniger gesundheitsschädlich, nicht stinkend (kalter Rauch riecht auch für Raucher nicht angenehm) und billiger ist
- Der Staat verliert Steuereinnahmen
- Die Tabakindustrie verliert Einnahmen
- Eine gewisse Personen des Deutschen Krebsforschungszentrums ist der Ansicht, das nur absolute Nikotinabstinenz für Raucher gefordert werden kann
- Die grüne Gesundheitsministerin von NRW hat sich vor diesen Karren spannen lassen und versucht ein Verbot durchzudrücken (wg. Nikotingehalt seien die Liquids zulassungspflichtige Arzneimittel)
- Derzeit wird zusätzlich kräftig versucht, der E-Raucherei ein schlechtes Image zu verpassen (es könnte schädlich sein)
- Werden Untersuchungen, Studien, Urteile und Rechtsauffassungen die für die E-Zigarette sprechen ignoriert

Im Prinzip wird hier die Raubmordkopiererschiene gegen das E-Rauchen gefahren.

Zum Thema zulassungspflichtiges Arzneimittel mal was vom Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverwaltungsgericht:

„Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass die ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind (...) Es geht nicht an, zum Verzehr bestimmte Produkte „auf Verdacht“ den Arzneimitteln zuzurechnen.“ (BVerwG 3 C 21.06, 3 C 22.06, 3 C 23.06 vom 25. Juli 2007).

„Die Einordnung als Funktionsarzneimittel im Sinne des Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/ 83/ EG erfordert ungeachtet der Zweifelsregelung des Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie den wissenschaftlichen Nachweis, dass die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung des Produkts wiederhergestellt, korrigiert oder beeinflusst werden. Dieser Nachweis kann nicht durch die weiteren, in der bisherigen Rechtsprechung entwickelten Kriterien zur Bestimmung eines Funktionsarzneimittels ersetzt werden.“ (BVerwG 3 C 5. 09, 26. Mai. 2009).

Der EuGH hatte dazu am 15. Januar 2009 in C-140/ 07 folgende Vorabentscheidung getroffen:

„3. Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/ 83 in der durch die Richtlinie 2004/ 27 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass ein Produkt - abgesehen von den Stoffen oder Stoffzusammensetzungen, die dazu bestimmt sind, zur Erstellung einer medizinischen Diagnose angewandt zu werden - nicht als Arzneimittel im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden kann, wenn es aufgrund seiner Zusammensetzung - einschließlich der Dosierung seiner Wirkstoffe - und bei bestimmungsgemäßer Anwendung die physiologischen Funktionen nicht in nennenswerter Weise durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherstellen, korrigieren oder beeinflussen kann.“ Gleichlautend hatte der EuGH bereits in den Verfahren C-387/99 vom 29. April 2004, C-206/03 vom 19. Januar 2005, C-495/ 04 vom 30. März 2006 und C-319/ 05 vom 15. November 2007 entschieden.

Der Generalanwalt beim EuGH hat in den Rechtssachen C-316/0, C-316/0, C-299/03, C-316/03, C-317/03 und C-318/03 festgestellt:
„(35) Es muss ausreichende Sicherheit dafür bestehen, dass Produkte, die angeblich eine Wirkung als Arzneimittel haben, diese Wirkung auch tatsächlich aufweisen. (37) Stuft ein Mitgliedsstaat etwas als Arzneimittel ein, muss es „seine Entscheidung auf objektive wissenschaftliche Daten stützen, die sie rechtfertigen können. (80) Gleichzeitig sollte zumindest eine nachweisbare „therapeutische Wirkung“ vorhanden sein.“

Deutschland wurde in der Vergangenheit mehrfach wegen falscher Medikamenteneinschätzung vom EuGH wegen Vertragsverletzung Artikel 28 und 30 EG verurteilt, zum Beispiel am 29. April 2004 (C-387/99) und am 15. November 2007 (C-319/05). Gleich lautende Vorabentscheidungen traf der EuGH auf Ersuchen des Bundesverwaltungsgerichts unter anderem am 15. Januar 2009 (C-140/07) und am 30. April 2009 (C-27/0).
proxima_centauri ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 21.01.12, 00:59   #17
srgt-smokealot
Der Graue
 
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Und zum Thema Aromen, fast alle Hersteller (zumindest die seriösen) verwenden ganz normale zugelassene Lebensmittelaromen zb von Flavor Art die man zb auch im Joghurt, Bonbon oder sonstwo drinn täglich schmecken kann

@proxima_centauri

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