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Nach dem Verbot: Die E-Zigarette stiftet Verwirrung
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Wann werden alle Nebelmaschinen in den Diskotheken verboten die mit dem selben Fluid(Glykohl) betrieben werden und lediglich einen passiven Wasserdampf ausstoßen? Ganz zu schweigen von Raumdufterfrischern und Wunderbäume!?
Nein hier geht es nicht um angebliche Apothekenpflichtige Substanzen, nein hier sieht man eher das die Felle davon schwimmen, da die Raucher auf die E-Ziagrette umsteigen und somit Steuern geschmälert werden. Aber war das nicht eine Argumentation zum Gesundheitsschutz des Volkes die normalen Zigaretten immer teurer werden zu lassen, damit alle aufhören zu rauchen? Man dachte in der Regierung so, dass das gemeine Volk weiter rauchen würde egal wie teuer man den Tabak durch Erhöhung der Steuer werden lässt. Leider wird hier, durch die E-Zigarette wohl ein Strich durch deren Rechnung gemacht. Ob hier nicht die Tabakindustrie nachgeholfen hat solch ein Gesetz durch zu bringen? Wo bleibt denn der Bericht in der Bild über evtl. Gaben(Autos, Urlaube usw.) an Politikern um so ein Gesetz einzubringen auf die Schnelle? Ist doch das gleiche wie mit dem Benzin/Diesel, es würde schon längst Autos geben die mit anderen Antrieben* fahren, doch da spendet unsere Regierung 1 Milliarde Euro jedes Jahr an die 4 größten Autohersteller unter der Bedingung so ein Fahrzeug zu entwickeln und keiner schafft es seit 2009! Da frage ich mich ob das eher ein Schweigegeld ist um NICHT so ein Fahrzeug auf den Markt zu bringen? *Wasserstoffantrieb durch chemische Reaktion innerhalb des Tanks in einem Auto mit destilliertem Wasser welches durch ein Verfahren in Knallgas umgewandelt wird dieses dann zur Verbrennung in einem Motor zur Gewinnung von Strom genutzt wird. Der Antrieb des Fahrzeuges erfolgt durch E-Motoren, da hier eine effektivere Umsetzung der Energie erfolgt. Endprodukt wäre wiederum nur Wasserdampf. Diese Techniken gibt es bereits einzeln, allerdings noch nicht zusammengefasst und als gesamtes Patent eingetragen. |
Das scheint gerade der Knackpunkt zu sein. Ich habe im Internet dazu folgendes gefunden:
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Das einzige was ich herausgefunden habe ist die Verwendung von Nikotin, denn das sollte nur in Apotheken erhältlich sein, weil es ein Giftstoff ist. Meiner Meinung nach müsste jeder Wasserkessel, Kaffeautomat ect. eine arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Prüfung unterzogen werden, denn was anderes macht die E-Zigarette auch nicht, bei allen atmen etwas ein, in der Regel ist es Wasserdampf und dieser ist bekanntlich nicht schädlich, sonst dürfte ein Mensch auch nicht in eine Sauna. |
Ich habe schon oft Leute mit E- Zippen im Rauchverbot stehen sehen. Und? Es stinkt nicht, also warum sollte es verboten sein? Obendrein kann man jetzt auch "Rauchen", ohne dabei sich und seine Mitmenschen mit echtem Tabakqualm und -gestank zu verpesten. Meinetwegen sollen auf die E- Zigaretten auch Steuern erhoben werden. Spätestens dann gibt es genügend Anleitungen im Netz, wie man sich die Kartuschen und ihre Befüllungs selbst anfertigt.
Wen kümmerts, ich bin Nichtraucher und bleibe es auch. Aber ich freue mich für meine Eltern, die bislang an jedem Versuch, das Rauchen aufzugeben, gescheitert sind. Mit den E- Zippen schaffen sie es. |
E Ziggis haben nur Vorteile
keine Waldbrände, keine Kippen Reste mehr, kein Gestank und vieles mehr. Die Politiker sind zu stolz auf den Nichtraucherschutz. |
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Das kenn ich aber andersherum. Aber via hat auch irgendwie recht, solang kein Verdacht besteht dass sie schädlicher als echte Zigaretten sein könnten ist das Verbot natürlich ein Unding. |
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++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Normalerweise würde hier jetzt eigentlich ein super langer Text stehen, aber ich gehe meine Texte immer nochmal durch und überlege mir immer ob ich sie publiziere, da mir leider in der Vergangenheit es hier bei mygully mal passiert ist, dass mein Account ohne Warnung gelöscht wurde und somit alle positiven Beiträge verschwanden, lösche ich halt immer wieder meine Beiträge vor dem einstellen selber oder lasse nur kurze Sätze stehen. So auch dieses mal, schade um meinen Text, aber immer wenn ich so einen Text schreibe, rede ich es mir auch irgendwie von der Seele, leider ohne das es jemand zur Kenntnis nehmen könnte. +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ |
Also Chemie rauchen bzw inhalieren soll nicht schädlich sein? Der war gut :D
Das ist wieder nur weil es eine "Neuheit" ist, alle finden es toll, alle sehen nur die Vorteile (typisch Teleshopping...) Wartet ab bis die ersten Fälle in die Schlagzeilen kommen. Kennt ihr noch dieses SPICE? Auch angeblich garnicht schädlich, bis die ersten das übertrieben haben und verreckt sind. Ich persönlich denke über die E-Ziggi genauso, klar ab und zu schadet das sicher nicht, aber es gibt immer so Idioten die übertreiben müssen, die rauchen sich diese E-Ziggarette bis ihnen der Schädel qualmt und das ist sicher nicht gesund. |
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Ich schätze eher das die Politiker was dagegen haben wegen der Tabaksteuer, ist eine Einnahmequelle weniger...
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mst. nu kann ich meine mega idee mit dem e-joint auch an den nagel hängen -.-
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Die typen aufm schulhof laufen auch schon mit den dingern rum 0o
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zu dem thema hab ich 3 videos
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Die Videos erklären es ganz gut.
Kurz kann man zum Thema sagen: - E-Zigaretten sind nicht unbedingt gesund (Nikotin ist nunmal ein Nervengift), aber immernoch wesentlich weniger gesundheitsschädlich als Rauchen (Da hat man den ganzen schädlichen Dreck im Kondensat von der Tabakverbrennung) - Gefahren durch "Passivrauchen" kann man bei E-Zigaretten im Prinzip vergessen, was da übrig bleibt ist kaum messbar - Für Raucher ist der Umstieg lohnend, da es weniger gesundheitsschädlich, nicht stinkend (kalter Rauch riecht auch für Raucher nicht angenehm) und billiger ist - Der Staat verliert Steuereinnahmen - Die Tabakindustrie verliert Einnahmen - Eine gewisse Personen des Deutschen Krebsforschungszentrums ist der Ansicht, das nur absolute Nikotinabstinenz für Raucher gefordert werden kann - Die grüne Gesundheitsministerin von NRW hat sich vor diesen Karren spannen lassen und versucht ein Verbot durchzudrücken (wg. Nikotingehalt seien die Liquids zulassungspflichtige Arzneimittel) - Derzeit wird zusätzlich kräftig versucht, der E-Raucherei ein schlechtes Image zu verpassen (es könnte schädlich sein) - Werden Untersuchungen, Studien, Urteile und Rechtsauffassungen die für die E-Zigarette sprechen ignoriert Im Prinzip wird hier die Raubmordkopiererschiene gegen das E-Rauchen gefahren. Zum Thema zulassungspflichtiges Arzneimittel mal was vom Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverwaltungsgericht: „Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass die ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind (...) Es geht nicht an, zum Verzehr bestimmte Produkte „auf Verdacht“ den Arzneimitteln zuzurechnen.“ (BVerwG 3 C 21.06, 3 C 22.06, 3 C 23.06 vom 25. Juli 2007). „Die Einordnung als Funktionsarzneimittel im Sinne des Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/ 83/ EG erfordert ungeachtet der Zweifelsregelung des Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie den wissenschaftlichen Nachweis, dass die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung des Produkts wiederhergestellt, korrigiert oder beeinflusst werden. Dieser Nachweis kann nicht durch die weiteren, in der bisherigen Rechtsprechung entwickelten Kriterien zur Bestimmung eines Funktionsarzneimittels ersetzt werden.“ (BVerwG 3 C 5. 09, 26. Mai. 2009). Der EuGH hatte dazu am 15. Januar 2009 in C-140/ 07 folgende Vorabentscheidung getroffen: „3. Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/ 83 in der durch die Richtlinie 2004/ 27 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass ein Produkt - abgesehen von den Stoffen oder Stoffzusammensetzungen, die dazu bestimmt sind, zur Erstellung einer medizinischen Diagnose angewandt zu werden - nicht als Arzneimittel im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden kann, wenn es aufgrund seiner Zusammensetzung - einschließlich der Dosierung seiner Wirkstoffe - und bei bestimmungsgemäßer Anwendung die physiologischen Funktionen nicht in nennenswerter Weise durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherstellen, korrigieren oder beeinflussen kann.“ Gleichlautend hatte der EuGH bereits in den Verfahren C-387/99 vom 29. April 2004, C-206/03 vom 19. Januar 2005, C-495/ 04 vom 30. März 2006 und C-319/ 05 vom 15. November 2007 entschieden. Der Generalanwalt beim EuGH hat in den Rechtssachen C-316/0, C-316/0, C-299/03, C-316/03, C-317/03 und C-318/03 festgestellt: „(35) Es muss ausreichende Sicherheit dafür bestehen, dass Produkte, die angeblich eine Wirkung als Arzneimittel haben, diese Wirkung auch tatsächlich aufweisen. (37) Stuft ein Mitgliedsstaat etwas als Arzneimittel ein, muss es „seine Entscheidung auf objektive wissenschaftliche Daten stützen, die sie rechtfertigen können. (80) Gleichzeitig sollte zumindest eine nachweisbare „therapeutische Wirkung“ vorhanden sein.“ Deutschland wurde in der Vergangenheit mehrfach wegen falscher Medikamenteneinschätzung vom EuGH wegen Vertragsverletzung Artikel 28 und 30 EG verurteilt, zum Beispiel am 29. April 2004 (C-387/99) und am 15. November 2007 (C-319/05). Gleich lautende Vorabentscheidungen traf der EuGH auf Ersuchen des Bundesverwaltungsgerichts unter anderem am 15. Januar 2009 (C-140/07) und am 30. April 2009 (C-27/0). |
Und zum Thema Aromen, fast alle Hersteller (zumindest die seriösen) verwenden ganz normale zugelassene Lebensmittelaromen zb von Flavor Art die man zb auch im Joghurt, Bonbon oder sonstwo drinn täglich schmecken kann ;)
@proxima_centauri :T Dampfende Grüße Srgt 8) |
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