Zitat:
Zitat von elise
[...]Und die Kosten f?r den Anwalt kann sie sich dann ja auch sparen[...]
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Selbst wenn, bei einem solchen Verfahren wegen Geringwertigkeit (also, für den unwahrscheinlichen Fall, dass ein Staatsanwalt ein Exempel staturieren möchte und so Anklage erhebt ^^) eine Gerichtsverhandlung notwendig wird, dann besteht hier grundsätzlich keine Anwaltspflicht.
Da kann man sich selbst verteidigen. Ist ja nicht verboten.
Diese gierigen Blutsauger kosten mehr, als dass es von Nutzen wäre.
Aber nur bei der o.g. Geringwertigkeit.