Zitat:
Zitat von DaeJang
... Bei mir ist die Paysafecard anonym, da ich den bei einen Kiosk kaufe ohne irgendwelche Daten zu geben.
Einlösen dann einfach mit VPN und gut ist. ...
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Hast du den oben verlinkten Artikel mal gelesen?
Das anonyme Kaufen ist nicht das Problem.
Zitat:
Doch wer tatsächlich versucht, die eigene IP-Adresse beim Einlösen des Guthabens mittels TOR oder diverser VPN-Anbieter zu verschleiern, erlebt sein blaues Wunder. Warum? Das anonyme Bezahlen ist dort schlichtweg unerwünscht.
... dass PSC vielfach versucht, beim Bezahlvorgang an die IP-Adressen seiner Kunden zu gelangen. Der Grund dafür ist einfach: Das Unternehmen besitzt eine Banklizenz.
Deren Schwesterunternehmen, die britische Prepaid Services Company Limited, wird von der Behörde Financial Conduct Authority (FCA) reguliert. Dementsprechend ist dieser Anbieter für Zahlungsdienste naturgemäß dazu verpflichtet, gegen Geldwäsche und andere juristische Verstöße aktiv vorzugehen.
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Nachdem wir diverse TOR Exit-Nodes erfolglos durchprobiert haben, war gestern der VPN-Anbieter nVPN dran. Wir haben uns dafür mit deren Server in Straßburg vom Datencenter von ovh.com verbunden, das erklärt auch die Fehlermeldung in der französischen Sprache (siehe Screenshot oben). Auf Deutsch lautet die Fehlermeldung:«Ihre Zahlung kann nicht erfolgen, weil Sie einen anonymen IP-Adressdienst verwenden. Bitte deaktivieren Sie es und versuchen Sie es nochmals oder kontaktieren Sie uns, wenn Ihre Zahlung weiterhin abgelehnt wird: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]«.
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Paysafecard selbst äußert sich dazu:
Zitat:
(…) Die aktive Bekämpfung von Betrugsfällen im Zusammenhang mit paysafecard-PINs und die Unterstützung bei deren Verfolgung haben bei paysafecard höchste Priorität. Aufgrund geldwäscherechtlicher Bestimmungen ist paysafecard verpflichtet, eine paysafecard unverzüglich zu sperren. ...
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Ein Einlösen mit dem VPN-Anbieter Privat Internet Access soll lt. dem Artikel aber geklappt haben.
Des Weiteren heißt es im Text:
Zitat:
Wir hatten im Vorfeld in Erfahrung gebracht, dass es in den vergangenen Jahren vermehrt zu Guthaben-Sperren kam, die man nur mithilfe eines POSTIDENT Verfahrens wieder aufheben konnte. Weil man dabei allerdings in jedem Fall seine Identität preisgeben muss, haben die Betroffenen zu ihrem eigenen Schutz lieber auf ihr Guthaben verzichtet.
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Das wäre mir persönlich zu heiß! Zumindest bei größeren Beträgen wie 100,- €.
Auch mit einem VPN-Anbieter, bei dem es vermeintlich noch funktioniert. Denn eine VPN-IP-Adresse, die heute noch funktioniert, kann schon morgen dort auf der Blacklist landen.