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Klatsche für falsche Tierfreunde

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Ungelesen 30.03.20, 14:33   #1
0815pogo
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Da ignorierst du absichtlich einerseits, dass es im vorliegenden Fall um die Abwägung gegen Grundrechte wie Religionsfreiheit geht, und andererseits, dass das Gericht "Petitionen und Boykottaufrufe" nicht untersagt, aber auch nicht vor deren Karren gespannt werden will, soll und darf. Dass die Schächtung selbstverständlich zu tolerieren sei stammt auch nicht vom Staatsgerichtshof, sondern von dir.
"Wobei "blöd" nicht gerade das Adjektiv ist, dass mir bei so etwas armseligen als erstes einfallen würde."
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Ungelesen 31.03.20, 06:17   #2
tanjian
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Zitat:
Zitat von 0815pogo Beitrag anzeigen
Dass die Schächtung selbstverständlich zu tolerieren sei stammt auch nicht vom Staatsgerichtshof, sondern von dir.
Da liest du wohl absichtlich falsch...was bei Wortklauberei schon etwas schade ist. Das Tolerieren in meinen Post bezog sich auf die negative Publicity, nicht auf die Schächtung. Nichts läge mir ferner, als ein Gericht zu kritisieren dass Tierquäler und "Wettbewerbsnachteile" im gleichen Atemzug nennt.

Man eiert seit so vielen Jahren schon um das Theme Tierrechte herum, lamentiert, hübscht irgendwelche "Tierschutzgesetze" ein wenig auf, garniert das ganze mit ein Paar zusätzlichen Quadratmetern Platz für Nutztiere...und dann kommt jemand und zieht den Religionsjoker...sorry, da bleibt bei mir nur noch der Begriff armselig (und mir ist es an der Stelle auch völlig egal, ob es eine große Religionsgemeinschaft ist oder die kleine Außenstelle der Zeugen Yodas, ob es die CSU, AFD, oder sonst eine Partei ist die etwas dagegen tut oder tun will).

Ich finds super, wenn du in der Lage bist, einen Sinn in solchen formal-juristischen Spitzwindigkeiten zu sehen. Oder das Munich im Eingangspost das ganze als Schutzwall bezeichnet. Für diese distanzierten Blickwinkel beneide ich euch tatsächlich ein wenig. Für mich hat so etwas immer einen faden Beigeschmack, so als ob ich in eine Polizeistation renne und etwas von "da passiert gerade dies und das" rufe, und als Antwort kommt dann "Sie haben das Kreuzchen auf Seite 3 Ihrer Anzeige vergessen, sorry, damit ist die Anzeige unzulässig".

An dem Tierleid ändert es doch nichts, welche Partei das ganze hochbringt. Sowohl der Tierschutz als auch die ungestörte Religionsausübung stehen im Grundgesetz, aber dass es in Deutschland in Ordnung ist, dass letzteres mehr wiegt, finde ich mehr als bedauerlich.
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Ungelesen 31.03.20, 06:35   #3
MunichEast
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Zitat:
Zitat von tanjian Beitrag anzeigen

An dem Tierleid ändert es doch nichts, welche Partei das ganze hochbringt. Sowohl der Tierschutz als auch die ungestörte Religionsausübung stehen im Grundgesetz, aber dass es in Deutschland in Ordnung ist, dass letzteres mehr wiegt, finde ich mehr als bedauerlich.
Das Schächten ist mittlerweile von der Art und Weise nicht anders als die konventionelle Schlachtverfahren, es gab tatsächlich Weiterentwicklungen die bewußt ausgeblendet werden. Hier wird das Tierwohl von der AfD vorgeschoben, denen geht es um völlig anderes.
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