Ich sehe es als machbar.
A duerfen B inhaber dreiraedrige Fahrzeuge aus dem " Zweiradbereich " eh fahren; siehe Roller mit 2 Vorderaedern, gedeckelt in 15 PS oder irgendsowas.
B wurden , wenn wir schon ueber Diskriminierungen aller Art reden, eine erhebliche Anzahl der Leute diskriminiert.
Warum? weil vor 19 Jahren beschlossen wurde, das ein B-Inhaber Maschinen bis 125 ccm fahren duerfte, wenn er denn vor dem 01.01.1980 seien B erworben hatte. Das war also eine rueckwirkende Zulaessigkeit erteilt im Jahr ~ 2009.
Wenn man mal hoch rechnet, hat man dann den ueber 36 jaehrigen die Erlaubnis erteilt, den unter 36 jaehrigen aberkannt.
Und wer kein Interesse an so etwas hat, muss es auch nicht nutzen.
Damit waere dem Verkehr genauso wohl getan.
ich habe noch den alten 3er und alten 1ser, von daher reflektiert es mich weniger, jedoch hat mich diese Thema rueckwirkend , etc, etc, schwachfug, immer geaergert.
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