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[Other] Hartz-IV-Empfänger sollen in Kitas und der Verwaltung arbeiten

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Ungelesen 07.02.19, 19:43   #1
tachmaedels
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Also zu 21#

das gelaber kapier ich nicht... Du gehts zu nem Bewerbungsgespräch verschwendest deine und seine Zeit weil du schon einen neuen Job sicher hast. Machst den (je nachdem wieviel davon überhaupt wahr ist) schwach an, drohst Ihm und jetzt sollen wir die Story cool finden?

Das ist nacht Mascantje, wir sind nicht bei New Kids Turbo wo du high five´s für so m text bekommst.
*******

Ich hab nach 3 Monaten einen Job angenommen bei dem ich dafür eingestellt war ein Blech von nem Träger auf n Tisch zu legen und das selbe wieder umgekehrt. In ner Halle die ausgeschaut hat wie bei Schindlers Liste. Ich kenn das Arbeitsamt vor und nach der Einführung von Harz 4. Und die Flitzpiepen die ich auf den Fortbildungen kennengelernt habe. Ich möcht den Job in der AGE nicht machen und mir n ganzen Tag außreden, lügen und rechtfertigungsversuche anzuhören. Und 30% Kürzung finde ich einen guten Hebel die leute zu motivieren ausm kit zu kommen.

Vor harz 4 bin ich da einmal den Monat reinmarschiert, hab mich tierisch aufgeregt das ich um 8 aufstehen muss. Die AGE Frau: Haben sie sich beworben Ich: Nee war nix passendes dabei AGE Frau: Ok bis nächsten Monat

Wenn mich der spruch damals 30% von meiner Kohle gekostet hätte hät ich da mal mehr Feuer gegeben...
Ich muss in der Arbeit Feuer geben für mein Geld
und wenn ich arbeitslos bin ist mein Job mich zu Bewerben. Und das ich dafür zeit hab und nicht Pfandflaschen sammeln muss gibt mir der Staat solange Geld. So einfach ist das.

Eigentlich hat man auch schon was falsch gemacht wenn man die AGE überhaupt braucht. Oder sehr viel pech gehabt im leben
tachmaedels ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 07.02.19, 23:08   #2
brakal1
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Zitat:
Zitat von tachmaedels Beitrag anzeigen
Ich kenn das Arbeitsamt vor und nach der Einführung von Harz 4.

Vor harz 4 bin ich da einmal den Monat reinmarschiert, hab mich tierisch aufgeregt das ich um 8 aufstehen muss. Die AGE Frau: Haben sie sich beworben Ich: Nee war nix passendes dabei AGE Frau: Ok bis nächsten Monat

Wenn mich der spruch damals 30% von meiner Kohle gekostet hätte hät ich da mal mehr Feuer gegeben...
ich glaube du verwechselst einiges

Arbeitsamt ( Agentur für Arbeit ) und Jobcenter/Arge ist nicht das selbe, das eine ist SGB 3 und das andere SGB 2

im übrigen gibt es heute noch im Arbeitsamt keine Kürzungen, die sind einzig dem Jobcenter/Arge vorbehalten.
brakal1 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 07.02.19, 23:26   #3
BLACKY74
Chuck Norris sein Vater
 
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Zitat:
Zitat von brakal1 Beitrag anzeigen

im übrigen gibt es heute noch im Arbeitsamt keine Kürzungen, die sind einzig dem Jobcenter/Arge vorbehalten.
Zitat:
Kürzung beim Arbeitslosengeld 1: Wann tritt eine Sperrzeit ein?

Es ist allseits bekannt, dass Hartz-4-Leistungen gekürzt werden können, wenn sich Betroffene etwa weigern, eine neue Stelle anzunehmen. Wie verhält es sich jedoch beim Arbeitslosengeld 1? Müssen auch ALG-1-Empfänger unter gewissen Umständen damit rechnen, dass sie weniger Geld zur Verfügung gestellt bekommen?

Das Wichtigste zur Kürzung beim Arbeits*losengeld 1 kurz und knapp zusammengefasst:


1.Unter gewissen Umständen findet eine ALG-1-Kürzung in Form einer Sperrzeit gemäß § 159 des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) statt.

2.Während der bis zu zwölfwöchigen Sperrzeit erhalten Betroffene kein Arbeitslosengeld 1.

3.Die Arbeitslosengeld-1-Kürzung tritt beispielsweise ein, wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis selbst gekündigt haben, die Aufnahme einer Arbeit ablehnen oder sich weigern, an einer von der Agentur für Arbeit angebotenen Maßnahme teilzunehmen.

Welche Auswirkungen hat die Sperrzeit?

In gewissen Fällen kann eine Kürzung beim Arbeitslosengeld 1 in Form einer sogenannten Sperrzeit eintreten. Wird eine solche Sanktion gegen Sie verhängt, erhalten Sie während eines gewissen Zeitraums laut § 159 SGB III kein ALG 1.

Des Weiteren vermindert sich Ihre Anspruchsdauer um die Tage der Sperrzeit, wie dem SGB III zu entnehmen ist. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Sie haben im Normalfall einen Anspruch darauf, dass Ihnen das Arbeitslosengeld 1 acht Monate lang ausbezahlt wird. Dauert die Kürzung beim ALG 1 bei Ihnen zwei Wochen, haben Sie insgesamt nur noch einen verringerten Anspruch auf ALG-1-Bezug von insgesamt siebeneinhalb Monaten.

Wann kann das Arbeitslosengeld 1 gekürzt werden?


Es gibt verschiedene Gründe, die zu einer Kürzung beim Arbeitslosengeld 1 führen können. Zum einen gibt es Auslöser, die sich auf die Zeit vor dem Leistungsbezug beziehen. Zum anderen kann auch das Verhalten während der Arbeitslosigkeit dazu führen, dass eine Sperrzeit eintritt.

Ein Grund dafür, dass Sie eine gewisse Zeit lang kein Arbeitslosengeld 1 erhalten, liegt unter anderem laut § 159 SGB III dann vor, wenn Sie

-sich zu spät arbeitsuchend melden

-Ihr Arbeitsverhältnis selbst gekündigt oder einen Aufhebungsvertrag geschlossen haben

- eine Arbeit, die von der Agentur für Arbeit angeboten wurde, ablehnen

-sich weigern, an einer Weiterbildung oder einer anderen Maßnahme teilzunehmen oder die Teilnahme abbrechen

-keine ausreichenden Eigenbemühungen zeigen, also beispielsweise nicht genügend Bewerbungen schreiben

Wie lange dauert die Sperrzeit?

Wie lange die Kürzung beim Arbeitslosengeld 1 anhält, kommt immer darauf an, welcher Grund zur Sperrzeit geführt hat. Schreiben Sie beispielsweise zu wenige Bewerbungen und zeigen unzureichende Eigenbemühungen, wird laut § 159 Abs. 5 SGB III ein Zeitraum von zwei Wochen angesetzt.

Melden Sie sich zu spät arbeitsuchend, erhalten Sie eine Woche lang keine Leistungen. Haben Sie selbst gekündigt, dauert die Sperrzeit zwölf Wochen. Werden bei Ihnen mehrere Sperrzeiten angeordnet, die eine Gesamtdauer von mindestens 21 Wochen ergeben, erlischt sogar Ihr gesamter Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.
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BLACKY74 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 07.02.19, 23:37   #4
brakal1
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Zitat:
Zitat von BLACKY74 Beitrag anzeigen
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Sperrzeit ist keine Kürzungen aka Sanktionen

bei einer Sperrzeit, die es übrigens schon vor Hartz 4 gab, ruht das ALG 1. wärend bei einer Sanktion das ALG 2 3 Monate gekürzt wird

Geändert von brakal1 (07.02.19 um 23:46 Uhr)
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Ungelesen 07.02.19, 23:30   #5
tachmaedels
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Zitat:
Zitat von brakal1 Beitrag anzeigen
ich glaube du verwechselst einiges

Arbeitsamt ( Agentur für Arbeit ) und Jobcenter/Arge ist nicht das selbe, das eine ist SGB 3 und das andere SGB 2

im übrigen gibt es heute noch im Arbeitsamt keine Kürzungen, die sind einzig dem Jobcenter/Arge vorbehalten.
Öhm ja kann gut sein hab mit Arbeitslosigkeit seit 15 Jahren nichts mehr am Hut... Danke für den Hinweis... Wobei die Bezeichnung der unterschiedlichen Ämter für meine Kernaussage denk ich nicht so entscheidend ist... Fakt ist wenn ich arbeitslos wird die Age Jobangebote schicken... Ausser ich bin in ner Maßnahme... Gehe ich diesen nicht nach gibt's eben diese strafen
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