Einschreiben mit Rückschein beweisen lediglich, dass der Post/DHL-Briefträger "etwas" gegen Unterschrift abgegeben hat.
Das ist leider kein Beweis, und hat auch vor Gericht keine Beweiskraft, ich muss Dich da enttäuschen.

Einzige mir bekannte Möglichkeit ist der Gerichtsvollzieher.

Vor dem kann er sich nur noch verstecken, was auch nur 'ne zeitlang geht.
Es gibt durchaus Möglichkeiten sich von heiklen Schriftstücken fern zu halten....
Viel Glück.