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myGully |
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05.03.14, 21:53
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#1
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.156
Bedankt: 2.358
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Und was bringt dir der Abs. 4 in Bezug auf deine Probezeit?
Ohne groß zu googlen, nehme ich mal an garnichts!
Verknackt wirst du im Falle eines Falles sowieso. Nur das Strafmaß fällt geringer aus.
Und das der Richter vom Strafmaß absieht, kannste so gut wie ausschliessen.
Wird eh nur eine Geldstrafe werden. Und ob nun 1500,-- oder 900,-- Ocken berappen mußt............
Hast du Verkehrsrechtschutz? Dann gehe morgen zum Anwalt und lasse dich beraten.
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05.03.14, 21:56
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#2
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Ist öfter hier
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 227
Bedankt: 158
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Zitat:
Zitat von Fietze
Und was bringt dir der Abs. 4 in Bezug auf deine Probezeit?
Ohne groß zu googlen, nehme ich mal an garnichts!
Verknackt wirst du im Falle eines Falles sowieso. Nur das Strafmaß fällt geringer aus.
Und das der Richter vom Strafmaß absieht, kannste so gut wie ausschliessen.
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Inwiefern fällt es geringer aus?
Irgendwelche Bezüge?
Zitat:
Zitat von Fietze
Hast du Verkehrsrechtschutz?
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Nein.
__________________
Zitat:
Wenn jemand sagt: »Ich liebe Gott«, und hasst doch seinen Bruder, so ist er ein Lügner; denn wer seinen Bruder nicht liebt, den er sieht, wie kann der Gott lieben, den er nicht sieht?
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