Also den 2ten Test weglassen und die Note aus dem ersten Semester nehmen? Nein, das lässt keine mir bekannte Prüfungsordnung zu. Selbst für den Fall das es euch gelingen würde den 2ten Test zu auszusetzen müsste diese Prüfungsleistung irgendwann wiederholt werden(z.Bsp. nächstes Semester).