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Darf er das machen als Rektor ?

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Ungelesen 12.01.13, 16:13   #1
Dante1253
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Zitat:
Zitat von BR1N3LL Beitrag anzeigen
Da gabs schon haufen Konferenzen.. Alles wirklungslos. Hallo welcher Lehrer hat das Recht jmd von seinen TurnUnterricht zu verweisen (für immer) und er BEKOMMT KEINE 6 aufn Zeugnis. Einfach nur weil er den SChüler nicht leiden konnte. Sonst gibts ja für unentschuldigtes fehlen ne 6 etc.
Jeder Lehrer darf dich vn einer aktuellen Stunde ausschließen, sofern die Aufsichtspflicht nicht verletzt wird (beispielsweise Unterricht in einer anderen Klasse, im Sekreteriat sitzen, ...). Hierbei reicht es auch, wenn der Schüler sich beaufsichtigt fühlt (Achtung: Hessen.)

Einen dauerhaften Ausschluss vom Unterricht kann kein Lehrer alleine entscheiden, tut er dies dennoch, so darf er dem Schüler insbesondere dafür keine Note eintragen, da er ja nicht fehlt, sondern ausgeschlossen wurde?

Bitte was für Konferenzen sollen das gewesen sein? Elterngespräche? ... Das lässt kein Rektor mit sich machen, er wird sich im Normalfall hinter den Kollegen stellen, sodass der Schüler in einem anderen Sportkurs unterrichtet wird, aber keinen Unterricht? Geht nicht.
Und wenn man wirklich Unterricht haben wollte, dann könnte man ihn durch's Amt erzwingen, aber soooo uncool sind dann vermutlich 2 Freistunden auch nicht?


Zitat:
Das einzige was de machen kannst, was einige ehem. Mitschüler schon bei mir getan haben: verprügelt den privat ausserhalb der Schule
Hat aber leider nichts gebracht. Der Typ is weiterhin ein Arschloch. Der hat sogar bei
Im Idealfall hätte euch das eine Jugendstrafe wegen Körperverletzung eingebracht. Meine Fresse, es gibt ja wohl andere Möglichkeiten.
Dante1253 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 12.01.13, 20:17   #2
funtick
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Zitat:
Zitat von Dante1253 Beitrag anzeigen
Jeder Lehrer darf dich vn einer aktuellen Stunde ausschließen, sofern die Aufsichtspflicht nicht verletzt wird (beispielsweise Unterricht in einer anderen Klasse, im Sekreteriat sitzen, ...). Hierbei reicht es auch, wenn der Schüler sich beaufsichtigt fühlt (Achtung: Hessen.)
Der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde ist eine erzieherische Einwirkungen und kann daher von der unternichtenden Lehrkraft verhängt werden. Die Beaufsichtigung des ausgeschlossen Schülers muss gewährleistet sein. Wann es nun den Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde gibt ist nicht gesetzlich geregelt, aber es gibt meistens ein Interne Verordnung vom Rektor wann es eben soweit ist. (§ 53 Abs. 2 SchulG NRW -> Also NRW bezogen)

Zitat:
Zitat von Dante1253 Beitrag anzeigen
Einen dauerhaften Ausschluss vom Unterricht kann kein Lehrer alleine entscheiden, tut er dies dennoch, so darf er dem Schüler insbesondere dafür keine Note eintragen, da er ja nicht fehlt, sondern ausgeschlossen wurde?
Ein dauerhafter Ausschluss von einzelnen Unterrichtsfächern (auch von der Schule) ist nicht möglich! Wen dann ist nur der vorübergehende Ausschluss möglich. Dieser darf aber maximal zwei Wochen gehen. Diese zweiwöchiger Ausschluss ist eine Ordnungsmaßnahmen und kann nur durch den Schulleiter gegeben werden. Nach Gesetz muss der Schulleiter vor der Entscheidung über eine Ordnungsmaßnahme zahlreiche Anhörungen durchführen. (Betreffender Schüller/Zeugen/Lehrkraft etc.) Dies passiert in der Praxis aber relativ selten.

Zitat:
Zitat von Dante1253 Beitrag anzeigen
Bitte was für Konferenzen sollen das gewesen sein? Elterngespräche? ... Das lässt kein Rektor mit sich machen, er wird sich im Normalfall hinter den Kollegen stellen, sodass der Schüler in einem anderen Sportkurs unterrichtet wird, aber keinen Unterricht? Geht nicht.
Und wenn man wirklich Unterricht haben wollte, dann könnte man ihn durch's Amt erzwingen, aber soooo uncool sind dann vermutlich 2 Freistunden auch nicht?
Die Überweisung in eine parallele Klasse erscheint hier für mich Seitens der Schulleitung der ein zigste sinnvolle und auch erlaubte Weg um ein weiten Konflikt zwischen Schüller und Lehrkraft zu verhindern. Ich kann mir das auch nicht wirklich vorstellen, dass dies von der Schulleitung toleriert wird. Der Schüller hätte sich einfach bei der Schulleitung bzw. der Schulaufsichtbehörde melden sollen.

Zitat:
Zitat von Dante1253 Beitrag anzeigen
Im Idealfall hätte euch das eine Jugendstrafe wegen Körperverletzung eingebracht. Meine Fresse, es gibt ja wohl andere Möglichkeiten.
Nicht nur das, würden mich Schüller (welche ich eindeutig identifizieren kann) tätlich angreifen würde ich neben der Anzeige bei der örtlichen Polizei auch meinen Schulleiter davon in Kenntnis setzen und damit eine dementsprechende Ordnungsmaßnahme fordern. In welcher Größe diese nun Ausfällt muss der Schulleiter oder die Teilkonferenz entscheiden. Ein Schulbezug würde bei einer solchen Tat, in meinen Augen, mit Sicherheit bestehen.
funtick ist offline   Mit Zitat antworten
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