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Ungelesen 01.01.13, 23:18   #1
Legeon
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Du bist als BaFög-Empfänger raus. Du kannst dich nach wie vor befreien lassen. ([ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Wenn dein Mitbewohner kein BaFög bezieht, kommt es wohl auf sein Einkommen an. Wenn er nachweisen kann das er mit den 200 € im Jahr unter das Minimum rutscht, kann er wohl die Gebühr drücken.
Aber ob ihr euch als WG da richtig aus der Affäre bekommt kann ich nicht sagen.

Und was ich mache ist einfach. Ich hab ne Wohnung und die 200 € nerven mich zwar, aber fressen mich jetzt nicht auf. Also werd ich wohl löhnen müssen.
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Ungelesen 01.01.13, 23:34   #2
butthead
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Zitat:
Zitat von Legeon Beitrag anzeigen
Du bist als BaFög-Empfänger raus. Du kannst dich nach wie vor befreien lassen. ([ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Wenn dein Mitbewohner kein BaFög bezieht, kommt es wohl auf sein Einkommen an. Wenn er nachweisen kann das er mit den 200 € im Jahr unter das Minimum rutscht, kann er wohl die Gebühr drücken.
Aber ob ihr euch als WG da richtig aus der Affäre bekommt kann ich nicht sagen.

Und was ich mache ist einfach. Ich hab ne Wohnung und die 200 € nerven mich zwar, aber fressen mich jetzt nicht auf. Also werd ich wohl löhnen müssen.

er hat ja praktisch kein einkommen, arbeitet also nicht neben dem Studium. was ist denn das "minimum" von dem du redest?
butthead ist offline   Mit Zitat antworten
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