Zitat:
Zitat von kkhamburg
...da eine Abmahnung ein reines Entgegenkommen der abmahnenden Seite ist um so einen Gerichtsprozess zu verhindern.
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Das ist leider nicht richtig.
Die Abmahnende Seite kann ohne mich abgemahnt zu haben gar keinen Prozess gegen mich einleiten.
Denn um einen Prozess einzuleiten ist eine vorherige Abmahnung (aussergerichtlicher einigungsversuch) zwingend notwendig.