Die Frage sollte nicht lauten ob sie es kann, sondern ob sie es darf. Da gibt es eine klare Antwort. Es dürfen nur anonyme Daten gesammelt werden. Unerlaubt beschaffte Informationen haben vor Gericht kein Gewicht und sind ungültig.
Da bist du scheinbar falsch informiert. Solange du der Datenbeschaffung und vorallem der Verbreitung nicht ausdrücklich zustimmst, sind die Informationen unbrauchbar auch in Deutschland. Hoch lebe der Datenschutz.