myGully.com Boerse.SH - BOERSE.AM - BOERSE.IO - BOERSE.IM Boerse.BZ .TO Nachfolger
Zurück   myGully.com > Talk > Reallife
Seite neu laden

Überstunden berechnung für Azubi

Willkommen

myGully

Links

Forum

 
Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Ungelesen 07.07.12, 18:19   #1
ecstasy69
Mitglied
 
Benutzerbild von ecstasy69
 
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 440
Bedankt: 635
ecstasy69 erschlägt nachts Börsenmakler | 25186 Respekt Punkteecstasy69 erschlägt nachts Börsenmakler | 25186 Respekt Punkteecstasy69 erschlägt nachts Börsenmakler | 25186 Respekt Punkteecstasy69 erschlägt nachts Börsenmakler | 25186 Respekt Punkteecstasy69 erschlägt nachts Börsenmakler | 25186 Respekt Punkteecstasy69 erschlägt nachts Börsenmakler | 25186 Respekt Punkteecstasy69 erschlägt nachts Börsenmakler | 25186 Respekt Punkteecstasy69 erschlägt nachts Börsenmakler | 25186 Respekt Punkteecstasy69 erschlägt nachts Börsenmakler | 25186 Respekt Punkteecstasy69 erschlägt nachts Börsenmakler | 25186 Respekt Punkteecstasy69 erschlägt nachts Börsenmakler | 25186 Respekt Punkte
Standard

Überstunden dürfen für gewöhnlich NICHT ausgezahlt werden bei Azubis!
ecstasy69 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 07.07.12, 18:41   #2
321meins
Ex-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte
Standard

Zitat:
Zitat von ecstasy69 Beitrag anzeigen
Überstunden dürfen für gewöhnlich NICHT ausgezahlt werden bei Azubis!
Das ist nicht richtig, im Gegenteil:

Ist ein Freizeitausgleich nicht mehr möglich (hier: auf Grund der Kündigung), so ist sogar eine besondere Auszahlung nach § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) erforderlich.

In diesem Fall richtet sich die Höhe des Zuschlages zum üblichen Entgelt nach den Tarifverträgen.

Sollte für dich keine Sondervereinbarung/Tarifvertrag gelten, so kannst du den Auszahlungsbetrag wie folgt berechnen:

Wöchentliche Stundenzahl x 4,33 = X => X runden

Bruttostundenvergütung = Monatsbrutto / X


Sollte es einen tariflichen Zuschlag geben, dann kannst du diesen direkt auf die Bruttostundenvergütung aufrechnen, bei 25 % bspw. 1,25 x Bruttostundenvergütung.
321meins ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren

BB code is An
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 22:07 Uhr.


Sitemap

().