Selbst mit der bloßen Mitgliedschaft auf Seiten,die urheberrechtlich geschütztes Material anbieten oder dorthin verlinken (wie z.B. mygully auch) reicht schon,um Strafverfolgungsbehörden aufmerksam zu machen. Leider sind diese meist gar nicht fachlich versiert genug,um zu unterscheiden,ob sich eine strafrechtliche Verfolgung lohnt oder nicht. Denn wenn so eine Seite hochgenommen wird,werden auch User "untersucht",die dort legales Zeug geladen haben. Hier gehen die Behörden nach dem Motto "Wenn 90% der Downloads dort illegal sind,sinds die restlichen 10% höchstwahrscheinlich auch.".
Woher ich das weiß? Nun, vor Jahren gabs mal eine Seite namens Bockwurstfiles. Die hostete Programme und Cracks/Keygens getrennt,nicht in einem gemeinsamen Archiv. Dadurch war der Großteil der angebotenen Programme genaugenommen legal dort zu haben. Ich lud damals AnyDVD auf Bockwurstfiles (AnyDVD war damals noch legal), kurz darauf wurde die Seite von den Behörden hochgenommen. Weil meine IP in deren Logs zu finden war, bekam ich ne Vorladung wegen Downloads urheberrechtlich geschützten Materials. Vorsorglich hab ich mir eine schriftliche Erklärung von Slysoft zukommen lassen,daß es denen egal ist,wenn ihr Sharewareprogramm frei im Internet verteilt wird. Diesen Wisch nahm ich mit zur Vernehmung. Weil der vernehmende Cop die gar nicht erst annehmen wollte,hab ich sie dann einfach dem Staatsanwalt per Einschreiben zukommen lassen. Fazit: Ärger gehabt,aber Verfahren eingestellt.
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