Zitat:
Zitat von chillaz200
das wären mir die 25 jahre max strafe falls väterchen Staat einen erwischt, wert!
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Bin gar nicht sicher, ob es überhaupt eine Strafe gäbe.
Wenn man vor einem Angreifer steht, bei dem man um Leib und Leben fürchten muss,
dann ist man in einer Notwehrsituation. Nach meinem Rechtsgefühl beginnt die Notwehrsituation genau in dem Augenblick, wo ein Einbrecher meine Wohnung betritt,
bin aber kein Jurist, daher Fragen an evt. mitlesende Experten:
Rechtfertigt das Eindringen eines Einbrechers zu sofortiger Notwehr, oder ist man verpflichtet, ihn vorher zu bitten, so freundlich zu sein und die Wohnung wieder zu verlassen?
Darf man das Auto in der eigenen Garage an einem offenen Stromkabel legen,
oder muss man auf jeden Fall verhindern, dass einem möglichen Einbrecher ein Unfall zustossen könnte?
Oder noch *******r: Wenn mein Dachboden renovierungsbedürftig ist und sich daher ein Einbrecher während seines Raubzugs ein Bein brechen könnte, könnte er mich im Falle des Beinbruchs tatsächlich anzeigen, d.h. wäre ich verpflichtet, für mögliche Einbrecher einen sicheren Fluchtweg zu bauen?