Zitat:
Zitat von Evangelium
Bei automaten gibt es aber einige rechtliche aspekte die man beachten muss^^
nachzulesen bei § 33c Abs.1 GewO
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Darüber habe ich mich bereits informiert. Um als Gewerbebetreibender einen Geldspielautomaten aufstellen zu können, muss man beim Gewerbeamt eine Aufsteller Konzession beantragen. Erst dann ist es erlaubt.