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Ungelesen 16.08.11, 09:11   #1
jpmac
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Ja klar hab den Brief per Einschreiben geschickt und die Bestätigung im Safe !!
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Ungelesen 16.08.11, 10:21   #2
spreewurst
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Zitat:
§ 305 c Abs. 1 BGB

Das AG Frankfurt hat entschieden, dass die Kostenpflichtigkeit bei einer so genannten Abo-Falle entfällt, wenn der Preishinweis als überraschende AGB-Klausel zu werten ist. Zwar sei der Preishinweis in der vorgelegten Gestaltung hinreichend deutlich erkennbar gewesen, so dass sich die mangelnde Einbeziehung nicht schon aus dem äußeren Erscheinungsbild ergebe, sie folge aber aus den Umständen des Vertragsschlusses. Der Kläger habe die Webseite der Beklagten in der Erwartung besucht, dort kostenlose Software herunterladen zu können, wie diese vielerorts im Internet angeboten werde. Er musste nach Gestaltung der Seiten der Beklagten nicht damit rechnen, dass ausgerechnet hier das Angebot nicht kostenlos wäre. Ähnlich entschieden bereits das AG Hamm und das AG München. Zum Volltext der Entscheidung:
Hab dir mal ein Rechtsurteil herausgesucht, da dies kein einzelfall ist.

Zitat:
§ 305c
Überraschende und mehrdeutige Klauseln

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.

Ist ein ganz klarer Fall von Betrug, am besten garnicht mehr Antworten.


Also ruhig bleiben, zurücklehnen, entspannen und die Leute kommen lassen. !
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Ungelesen 16.08.11, 11:15   #3
Luminus69
Verpottert xD
 
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Zitat:
Zitat von jpmac Beitrag anzeigen
Ja klar hab den Brief per Einschreiben geschickt und die Bestätigung im Safe !!
Dann hast du alles richtig gemacht. Nur keine Sorge, du bist im Recht
__________________
Le roi est mort, vive le roi.
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Ungelesen 16.08.11, 14:00   #4
Flamara
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Ich frage mich bei all dem aber, ob niemand mal nach unten scrollt und sich das Impressum, die AGB und Preislisten anschaut.
Unten kann man alles nachvollziehen:

Zitat:
§ 1 Abrechnungsmodalitäten

1. Die Abrechnung erfolgt per Rechnung. Die Rechnung ist ohne Abzug sofort zahlbar. Grundlage ist § 6 Preise und Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

§ 2 Preise für Werbung

1. Standalone Newsletter / Tagespreis auf Anfrage
2. Bannerwerbung verschiedene Größen / Tagespreis auf Anfrage

§ 3 Preise für Anmeldung

1. EUR 117,81 Einmalige Aufnahmegebühr
2. EUR 285,60 Grundgebühr für 24 Monate; entspricht 11,90 € / Monat

[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] findet man z. B. die Angabe von Telefongebühren in Höhe von 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen.

Allein das dürfte einen doch, vor Schritten wie einer Anmeldung, abhalten, zumal auch noch ausdrücklich drüber steht, dass es nur für Geschäftskunden ist. Wenn man nicht zufällig einen Gewerbeschein hat, ist man Privatperson und keine Handelstreibender.

Nichtsdestotrotz habe ich hier für alle Fälle noch einen Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigten Forderung für eine Internet-Service-Leistung:

Zitat:
Absender:
Michaela Muster
Musterweg 1
99999 Musterstadt


Einschreiben mit Rückschein
Anbieter
Adresse Datum:


Ihre unberechtigte Forderung
Rechnungs-Nr./ Kunden-Nr.


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom .......................... machen Sie einen Betrag in Höhe von ............ Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.

Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ich keinen – zumindest jedoch keinen kostenpflichtigen - Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.

Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten. Weiter fehlt es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung.

Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.
Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.

Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

Hinweis zur Verwendung des Musterbriefes:
  • 1. Kopieren Sie den Text in Textverarbeitungsprogramm (MS WORD, Open Office, etc.).
  • 2. Ergänzen Sie ihn mit Ihren Absenderangaben, der Anschrift des Unternehmens, an das der Musterbrief gehen soll; und ggf. Ihre Kunden- und/oder Rechnungsnummer
  • 3. Schicken Sie diesen Brief an das Unternehmen, nicht an die Verbraucherzentrale!
__________________


„Oft tut auch der unrecht, der nichts tut,
nicht bloß, der etwas tut.“


>> Marc Aurel <<
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