Nicht einfach nichts tun! Da läufst du Gefahr zu verfristen. Wenn du erst im Mahnverfahren widersprichst und dann raus kommt, dass du nicht getäuscht wurdest wird das richtig teuer für dich.
1. Widerrufen
Wenn der Anbieter bekannt ist, sollte die Adresse ja zu finden sein. Also Widerruf schreiben. Ansonsten müssen die Zeitungen ja von irgendwo kommen. Oder du hast einen Zettel wo alles drauf steht. Insbesondere muss die Adresse auf der Widerrufsbelehrung drauf stehen.
In den Widerruf gleich mit reinschreiben, dass du den Vertrag ohnehin wegen arglistiger täuschung anfichst, dennoch widerrufst. Also in der Art
"...hiermit teile ich ihnen mit, dass ich hiermit den Vertrag xxx wegen arglistiger Täuschung anfechte, in jedem Falle von dem mir zustehenden Widerrufsrecht Gebrauch mache..."
nicht per Email. Die werden die niemals erhalten (werden sie behaupten). Postalisch unter Zeugen (nicht unbedingt deine Mutter) und am besten per Einwurfeinschreiben.
2. Verbraucherzentrale benachrichtigen.
Die können dir einen ordentlichen Anwalt empfehlen und helfen dir auch mit Anträgen wegen Prozesskostenhilfe etc. falls du nicht selber Geld für einen Anwalt hast.
3. Durchhaltevermögen beweisen.
Erstes Ergebnis bei Google:
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Die Typen sind hartnäckig, lassen es aber nie auf einen Prozess ankommen, weil sie wissen, dass sie den verlieren!