Zitat:
Zitat von naster c
Selbst DER hat geschrieben im Gutachten -im abschnitt ->Unfallhergang:Anstoß gegen die Beifahrerseite.
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Das hätte er auch geschrieben, wenn Du seitwärts gegen eine Straßenlaterne gedriftet wärst! Der "Gutachter" bewertet nur den Schaden an Deinem Auto! Zum Unfallhergang oder gar zur Schuldfrage äußert der sich überhaupt nicht!
EDIT: BTW, sag' mal. Du sagst doch, Du hättest jetzt "das Geld für einen Gutachter"... nimm' das Geld doch mal in die Hand und frage einen Anwalt, ob Du mit dieser Sachlage noch Chancen hast, die Kohle einzufordern!