Hallo tha_specializt,
das stimmt nicht, eine Verletzung des Urheberrechts ist eine Straftat, welche mit Geldstrafen bzw. mit Freiheitsstrafen belegt werden dürfen. Darfst du dir übrigens gern im Urheberrecht durchlesen, bei einem Quick Freeze ist auch nicht festgelegt welchen Grad die Straftat haben muss.
Zitat:
§ 106
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Des weiteren gibt es sicher immer schwarze Schafe ja, aber es gibt auch genügend Unterlassungsbescheide von "seriösen" Anwaltskanzleien. Zudem habe ich mir mit der Materie befasst und es wird nie ein Anwalt sagen, ignorieren sie jegliche Schreiben die aus der Richtung kommen.
MfG Urmel