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myGully |
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24.12.10, 13:33
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 2
Bedankt: 1
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Zitat:
Zitat von r0b87
Ich habe über Paypal erst kürzlich bezahlt. Was muss ich tun um meine Kohle zurückzubekommen?
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Ganz einfach : Log Dich auf Paypal ein, Nimm die Transaktionsnummer der Zahlung, dann gehst Du oben auf Konfliktlösungen , Klick auf Problem melden , TRansaktionsnummer rein, Grund der Beschwerde angeben und Antrag auf Käuferschutz stellen.
Es gibt nur ein Problem bei der Sache und das sind die OCHLOAD AGB : Diese besagten, das bei Einstellung des Dienstes kein Anspruch auf Erstattung besteht !
Wahrscheinlich wird Paypal das Geld versuchen zurückzuholen, doch nun kommt das ABER : Laut dieser AGB, wenn dein Account auch nur 1 Tag funktioniert hat, hast Du keinen Anspruch mehr gegen Ochload. Die haben das so in Ihren AGB´s geschrieben und wir alle hatten das durch Vertragsabschluss / Sprich Haken gesetzt und Gezahlt akzeptiert. Anders würde die Sache liegen, wenn die Leistung bei Abschluss des Vertrages nicht erbringbar gewesen wäre, dann wäre Dein Anspruch klar.
Da gibts ja eine Sache die vor diesem Hintergrund etwas seltsam ist : Man konnte die letzten Tage keine neuen Accounts mehr buchen und einige Server liefen noch kurzzeitig. Damit wäre die Einzige Fußangel für die Betreiber ausgehebelt.
Man liest auch von vielen die zum Anwalt wollen ( in anderen Foren ) , aber das ist natürlich Unsinn, denn kein ernsthafter Jurist wird sich wegen 4 bis 17 Euro Streitwert die Mühe machen auch nur nen Brief zu schreiben. Wenn er es aber täte, kostet dieser Brief erstmal Geld und das geht schnell an die 100 Euro.
Also Geld abschreiben und neuen Hoster suchen.
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25.12.10, 18:01
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#2
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 11
Bedankt: 15
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Zitat:
Zitat von hirschcola
denn kein ernsthafter Jurist wird sich wegen 4 bis 17 Euro Streitwert die Mühe machen auch nur nen Brief zu schreiben. Wenn er es aber täte, kostet dieser Brief erstmal Geld und das geht schnell an die 100 Euro.
Also Geld abschreiben und neuen Hoster suchen.
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Du nimmst als Student oder Hartz 4 Empfänger den Vordruck vom Amtsgericht mit, der dir "kostenlose" Rechtsbeihilfe gewährt, bei 10Euro Selbstbeteiligung, füllst das aus, nimmst das mit bis zum Anwalt, und der macht alles, was in seiner Macht steht, denn der Staat zahlt und nicht in Raten.
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Wir brauchen nicht mehr Reiche, die sich mit Armut beschäftigen, sondern mehr Arme, die sich mit Reichtum beschäftigen.
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25.12.10, 19:22
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#3
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Super Moderator
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Dämmerstern
Beiträge: 8.008
Bedankt: 11.640
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Zitat:
Zitat von h3rk1
Du nimmst als Student oder Hartz 4 Empfänger den Vordruck vom Amtsgericht mit, der dir "kostenlose" Rechtsbeihilfe gewährt, bei 10Euro Selbstbeteiligung, füllst das aus, nimmst das mit bis zum Anwalt, und der macht alles, was in seiner Macht steht, denn der Staat zahlt und nicht in Raten.
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Und wird wegen Belanglosigkeit und zu niedrigem Streitwert niedergeschmettert, wolltest bestimmt noch sagen, hmm? Als ob es nichts wichtigeres geben würde.
Und bin ja gespannt was der Kläger sagt, wenn es herauskommt, dass OCHL eine Art One Klick Hoster ist.
__________________
Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
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25.12.10, 19:32
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 11
Bedankt: 15
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Zitat:
Zitat von painjester
Und wird wegen Belanglosigkeit und zu niedrigem Streitwert niedergeschmettert, wolltest bestimmt noch sagen, hmm? Als ob es nichts wichtigeres geben würde.
Und bin ja gespannt was der Kläger sagt, wenn es herauskommt, dass OCHL eine Art One Klick Hoster ist.
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was das Gericht entscheidet, liegt in deren Ermessen, deswegen heisst es ja auch unabhängig. und ein OCH ist noch kein Grund, kein Recht auf Vertragserfüllung einklagen zu dürfen.
Oder hältst du dich für illegal, wenn du hier im forum etwas schreibst?
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Wir brauchen nicht mehr Reiche, die sich mit Armut beschäftigen, sondern mehr Arme, die sich mit Reichtum beschäftigen.
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25.12.10, 20:31
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#5
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Zoidberg Jesus will give
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 558
Bedankt: 815
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Zitat:
Zitat von h3rk1
was das Gericht entscheidet, liegt in deren Ermessen, deswegen heisst es ja auch unabhängig. und ein OCH ist noch kein Grund, kein Recht auf Vertragserfüllung einklagen zu dürfen.
Oder hältst du dich für illegal, wenn du hier im forum etwas schreibst?
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Zumal man wohl eher eine Sammelklage anstreben würde als als Einzelkläger zu agieren.
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"If you don´t stand for something, you´ll fall for anything" -Sucker Punch- Wiseman
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25.12.10, 21:47
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#6
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Super Moderator
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Dämmerstern
Beiträge: 8.008
Bedankt: 11.640
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Zitat:
Zitat von h3rk1
was das Gericht entscheidet, liegt in deren Ermessen, deswegen heisst es ja auch unabhängig. und ein OCH ist noch kein Grund, kein Recht auf Vertragserfüllung einklagen zu dürfen.
Oder hältst du dich für illegal, wenn du hier im forum etwas schreibst?
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Ich halte mich für illegal wenn ich mit OCHLoad was herunterlade. Oder denkst du, mit den 4,99€ im Monat bezahlst du sämtliche Rechte für die Filme, Spiele usw?
Aus dem Kläger kann da ganz schnell der Beklagte werden und dann ist Schluß mit lustig bzw. Belanglosigkeit.
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Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
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