nach der mpu kriegst du deinen Führerschein nur wieder wenn du in der zeit von der straftat bis zur mpu nichts getrunken hast also wenn du dafür besoffen fahren 1/2 jahr führerschein weg hast und dann zur mpu musst und zwischendurch getrunken hast krigste den lappen immer noch nich wieder
(so hats mir zumindest mal nen Fahrschulleher erklärt bin mir aber nich so sicher ob ich mich noch genau dran erinnern kann ist schon n bisschen her)
nach der mpu kriegst du deinen Führerschein nur wieder wenn du in der zeit von der straftat bis zur mpu nichts getrunken hast also wenn du dafür besoffen fahren 1/2 jahr führerschein weg hast und dann zur mpu musst und zwischendurch getrunken hast krigste den lappen immer noch nich wieder
(so hats mir zumindest mal nen Fahrschulleher erklärt bin mir aber nich so sicher ob ich mich noch genau dran erinnern kann ist schon n bisschen her)
Zitat:
Zitat von aggrobat83
um die zu bestehen musst du dich mit dem Problem eingehenst beschäftigen und absolute abstinenz glaubhaft vertreten.