Wer irgendwann geschnappt wird der ist in der Beweisspflicht! Ein Fall ist mir gut bekannt. Ein Mann wohnt in einer Mietwohnung und die Gemeinschaftssatanlae fällt aus. Da am Wochenende keiner mehr etwas repariert sucht er den Fehler. Er findet ihn auch denn das LNB ist kaputt. Da dies ein Kathreinspiegel mit einer speziellen Aufnahme ist kann man nicht einfach ein anderes LNB anschliessen. Er sucht weiter und entdeckt einen alten HÜP vom Kanbelfernsehen. Schnell wird die Plombe geknackt und das Kabelfernsehen ins Satsignal eingespeist. Alle im Haus haben nun zumindest AnalogTV da der nette Herr die anderen Mieter besucht und die Programme einstellt. Ist doch wirklich nett. Und nun passiert der Supergau. Zunächst einmal kommt am Montag der Techniker. Als er fragt was denn genau los sei sagt man ihn dass das Fernsehsignal gestört sei. Im gleichen Moment ist auch ein GEZler zur Stelle, nutzt die Gelegenheit, und gibt sich ebenfalls als Techniker aus. Unter dem Vorwand die Geräte prüfen zu müssen geht er in jede Wohnung um dann anschliessend alle zu melden. Der andere Techniker hingegen überprüft den Kabelanschluss (weil er dachte das wäre das Problem) und stellt fest dass am Haus zu wenig Leistung ankommt und verständigt den Störungsdienst von KD. Die sind natürlich ziemlich verwundert weil dort keiner registriert ist. Bevor man überhaupt weiss was los ist passiert nun folgendes:
Jeder der nicht bei der GEZ gemeldet war bezahlt vom Tag des Einzuges bis heute. Ob man nun einen Fernseher hatte oder nicht interessiert den Richter nicht. Dazu kommen noch Strafe und Auslagen
Bei jedem wird angenommen dass er seit dem Tag des Einzuges illegal Kabelfernsehen bezog. Dass es nur ein Tag war interessierte den Richter nicht. Jeder musste über Jahre nachzahlen.
Eine ältere Oma ist so auf eine Rechnung von fast 20.000 DM incl. aller Auslagen gekommen.
Zitat:
Zitat von sheeesha
auch wenn sie es mal anders wollten. die gez steht in der beweispflicht. also müssen die dir erstmal nachweisen das du 500 jahre lang schon fern schaust wenn sie es nachfordern 
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Ich wünschte du hättest Recht. Leider sieht es in der Realität ganz anders aus denn anscheinend gibt es bei der GEZ ein eigenes Gesetzbuch. Wenn man das Internet mal durchsucht dann findet man unglaubliche Urteile.
- Ein Mann, zu 100% schwerstbehindet sowohl körperlich als auch geistlich, besaß einen Fernseher und ein Radio. Obwohl er ohne Probleme von den Gebühren freigestellt werden konnte versäumtes es der Vormund. Unter einem Vorwand gelang es einem GEZ Beamten in die Wohnung zu gelangen. Nach der Bestandsaufnahme wurde Anzeige erstattet. Der Mann sollte 20 Jahre nachzahlen. Es ging durch mehrere Instanzen und die GEZ bekam IMMER Recht. Befreit ist man erst nach Beantragung. versäumt man dies so muss man nachzahlen.
- Eine Oma, zu 50% blind und so gut wie taub bekam vom Enkel einen Fernseher geschenkt vorher besaß sie nur ein Radio. Sie rief bei der GEZ an und bat darum dassSie jemand besuchen würde um den Fernseher anzumelden. Aufgrund ihrer Behinderung könne sie das nicht alleine. Der Mann kommt und bemerkt dass der TV schon älter ist. Dann fragt er wie lange die Dame im Haus lebt. Dann schreibt "DAS SCHWEIN" dass der Fernseher 15 Jahre im Haushalt steht und hat die Dame unterschreiben lassen. Das ging vor Gericht und der Richter wollte einen Kaufbeleg für den Fernseher sehen. Den Fernseher hatte der Enkel günstig auf dem Flohmarkt gekauft und hatte keine Quittung. Am Ende sah der Richter es als unglaubwürdig an dass die Oma zuvor keinen Fernseher hatte und verdonnerte sie zum zahlen.
- GEZler bitten Kinder darum eingelassen zu werden, geben sich als Vermieter aus oder als Handwerker. Das sind wirklich miese Ratten.
- Besteht der Verdacht dass du einen TV besitzt und oder PC, Smartphone oder ein Radio so ist es kein Problem einen richterlichen Durchsuchungsbefehl zu erhalten nur ist das so eine riesen Aufwand der mit so hohen Kosten verbunden ist dass man es meistens lässt.
Meistens sind die, die GEZ nicht bezahlen auch eher in der Unterschicht zu finden. Die Leute mit Einkommen gehen den Ärger lieber aus den Weg.
- Machen die Fotos von eurem Auto und es ist ein Radio zu sehen dann wird es richtig teuer. Die lassen einen über Jahre nachbezahlen. Wer angibt dass er nur einen MP3 Player installiert hat ist auch dran. Das ist genauso wie mit den DVB-T Tunern. Die behaupten einfach man kann innerhalb von Minuten ein Empfangsgerät nachrüsten.
- Wer nachweisslich eine E-Mailadresse besitzt, der hat auch meistens einen PC. Wer nun angibt dass der PC gewerblich genutzt wird und keinen TV hat der bezahlt die Gebühren doppelt. Einmal für privat und einmal gewerblich. Wer angibt er seber besitze keinen eigenen PC, den werdend die zur Kasse bitten. Dann bist DU in der Beweißpflicht auch wenn ich das nicht verstehen kann. Stellt man fest dass du DSL hast ist der Fall klar. (Im Internet findet man zuhauf ähnliche Fälle)
- Wer ein Handy mit eingebautem Radio besitzt ist dran hat das Handy Zugriff zum Internet so zählt es als Smartphone und muss angemeldet werden. Auf dem Hamburger Bahnhof habe ich tatsächlich mal eine dieser Zecke gesehen wie sie jugendliche zusammen mit der Polizei gestoppt hat um zu sehen ob die Geräte registriert sind.
- Wer sich im Meldeamt registriert wird angeschrieben. Wer weine Satschüssel installiert wird angeschrieben. Wer Kabelanschluss beantragt wird angeschrieben. Wer gewisse Gewinnspiele mitmacht wird angeschrieben. Wer sein Auto anmeldet wird angeschrieben.