Zitat:
Zitat von qayy234
ich gehe davon aus, dass er/sie anzeige erstattet hat.. da die anzeige schon besteht, bringt das nix mit der entschuldigung... das ist wie vergewaltigung.. das zieht der staat auch nicht zurück...
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Ähm...also bitte keine Vergleiche mit anderen Straftaten. Das ist mehr als unpassend.
(Was du meinst ist "es besteht ein öffentliches Interesse".)
Und zum anderen...woher weißt du von einer Anzeige? Dein Satz ist irgendwie unlogisch.